KKV-Gesprächskreis "Christen treffen Muslime" plädiert für Islamischen Unterricht an den Schulen in NRW
„Islamischer Religionsunterricht muss auch in Nordrhein-Westfalen als ordentliches Lehrfach möglich sein. Deshalb sollten alle Beteiligten, das heißt die muslimischen Verbände bzw. Organisationen sowie das Land Nordrhein-Westfalen, sich an einen Tisch setzen, um gemeinsam auszuloten, wie die vom Oberverwaltungsgericht in Münster vorgegebenen Kriterien für einen solchen Unterricht erfüllt werden können.“ Mit diesem Fazit endete ein Informations- und Diskussionsabend des KKV-Gesprächskreises "Christen treffen Muslime", dem evangelische und katholische Christen sowie Muslime der DITIB- sowie der marokkanischen Moscheegemeinde angehören. Der Gesprächskreis, der vom KKV Monheim, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, in 2005 gegründet wurde, diskutierte unter dem Motto „Islamischer Religionsunterricht an Schulen in NRW – welche Kriterien müssen hierfür erfüllt sein?“ Als kompetenten Gesprächspartner konnte der Kreis Ferdinand Claasen vom Katholischen Büro NRW gewinnen.
Ausgangspunkt für das Thema war das vor einigen Wochen erfolgte Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Münster. Es hatte entschieden, dass es keinen Anspruch auf eine allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an NRW-Schulen gebe. Begründung: Die beiden klagenden Islamverbände – Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und der Zentralrat der Muslime – haben keine umfassende Autorität in der jeweiligen Konfession für ihre Mitglieder. Außerdem sprach das Gericht von einer Sachautorität und Sachkompetenz, die für religionsstiftende Aufgaben in den jeweiligen Verbänden vorhanden sein müsse. Konkret: Die Verbände müssten den Inhalt der Konfession jeweils vorgeben, gestalten und beschreiben. Und das sei in diesem Fall nicht gegeben, weil die Organisationen nicht über eine umfassende Auskunft und Autorität verfügten. Sie seien im Grunde genommen Organisationseinheiten, aber keine übergreifende Religionsgemeinschaft.
Ferdinand Claasen erläuterte zunächst die bisherige Entwicklung des muslimischen Religionsunterrichtes in NRW. So habe es in der ersten Phase im Rahmen des muttersprachlichen Unterrichts auch religionskundliche Elemente gegeben. Nach der Phase eines religionskundlichen Faches „Islamische Unterweisung“ sei es mit dem 7. Schulrechts-änderungsgesetz und dem Paragraphen 132a zur Einführung des Islamischen Religionsunterrichts gekommen. Dieses Beiratsmodell sei jedoch bis 2019 befristet. Claasen bezeichnete diese Form als „hinkenden Religionsunterricht“, da Form und Inhalt des Unterrichts nicht von der Religionsgemeinschaft sondern von einem Beirat bestimmt werde, dem zur Hälfte verschiedene Islamverbände wie Islamrat, Zentralrat der Muslime und DITIB und zur anderen Hälfte vom Schulministerium benannte Personen aus der islamischen Community angehörten. Gleichzeitig unterstrich der Referent, dass die katholische Kirche immer für einen muslimischen Religionsunterricht eingetreten sei. Dieser müsse allerdings den Voraussetzungen des Artikels 7, Absatz 3, des Grundgesetzes entsprechen, wie dies für andere Religionsgemeinschaften auch gelte. Danach sei Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zwar ordentliches Lehrfach. Er müsse aber „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt werden“. Das setze voraus, dass entsprechend ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stünden und dass der Inhalt des Religionsunterrichtes auch wissenschaftlichen Standards entspräche.
Kriterien für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft
Um als Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden, müssten jedoch drei Kriterien erfüllt sein. Erstens: Die Menschen, die einer Religionsgemeinschaft angehörten, müssten klar definierbar sein. Zweitens: Die Religionsgemeinschaft müsse auch religiöse Autorität haben und drittens müsse sie um der Religion willen da sein. Der entscheidende Knackpunkt sei nach Ansicht des Gerichtes, so Claasen, dass beiden muslimischen Dachverbänden laut deren Satzung eine reale Durchsetzung von religiösen Lehrautoritäten bis in die untersten Ebenen der Mitgliedsverbände und Moscheegemeinden hinein nicht gegeben sei. Hinzu komme, dass der Zentralrat nicht als zuständig angesehen werde, identitätsstiftende Aufgaben wahrzunehmen. Beide Kriterien seien zuvor vom Bundesverwaltungsgericht als notwendig für eine Anerkennung als Religionsgemeinschaften formuliert worden. Im Übrigen empfahl Claasen den klagenden Parteien, die Urteilsbegründung abzuwarten. Erst dann könne man konkret beurteilen, welche Maßnahmen ggf. erforderlich seien, um die Kriterien als Religionsgemeinschaft zu erfüllen.
In der anschließenden lebhaften Diskussion wurde u.a. bemängelt, dass im Alternativfach Ethik, das anstelle des Religionsunterrichtes erteilt werden könne, Mitglieder der Humanistischen Union vielfach den Inhalt bestimmten. Hier hielt der Referent entgegen, dass zwar die Humanistische Union vor längerer Zeit auch gefordert habe, für ihre Mitglieder ebenfalls einen adäquaten Unterricht anbieten zu können, dies sei aber abgelehnt worden, da es für die Planungssicherheit des Landes erforderlich sei, Informationen über Anzahl der Kinder zu haben, für die dieses Fach vorzusehen sei. Diese Information konnte nicht geliefert werden.
Plädoyer für „deutschen Islam“
Mohamed Adib, Dialogbeauftragter der DITIB-Gemeinde in Monheim, forderte alle Beteiligten (Landesregierung und Verbände) dazu auf, den muslimischen Kindern auch in Zukunft einen qualifizierten Islamunterricht zu ermöglichen. Um die Zugehörigkeit sowie Verbundenheit des Islam zu Deutschland auch Realität werden zu lassen, plädierte Adib für einen „deutschen Islam“. Das heißt, dass die Muslime sich in Deutschland unabhängig von ihrer Nationalität zusammenschließen, um sich so als einheitliche Glaubensgemeinschaft zu präsentieren. Von daher müsse der Bund gemeinsam mit DITIB Wege finden, dass sich DITIB als deutsche Organisation finanziell, strukturell und inhaltlich unabhängig, als Dachorganisation aller Muslime in Deutschland entwickeln könne. Gleichzeitig wies er darauf hin, welch wichtige Unterstützung DITIB seit Ihrer Gründung für die hier lebenden Muslime geleistet habe. In einer Zeit, wo die türkischen Einwanderer nach Halt und Struktur in ihrer Religion gesucht hätten, sei es DITIB zu verdanken, dass diese etabliert werden konnte. „Allerdings müssen wir uns hier weiterentwickeln und DITIB als unabhängige deutsche Organisation einrichten“, so Adib.
DITIB ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein, der sich nach eigenen Angaben ausdrücklich „zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, die Gleichberechtigung der Geschlechter anerkennt sowie jegliche Formen von Gewalt und Grausamkeit, die die Selbstbestimmung der Betroffenen missachtet und Menschenrechte verletzt, entschieden ablehnt“.
Bernd-M. Wehner, Sprecher des KKV-Gesprächskreises „Christen treffen Muslime“ wies am Schluss der Veranstaltung auf das „Öffentliche Erntedankfest“ hin, das am 30. September 2018, von 15 bis 18 Uhr, auf der Krischerstraße stattfinden soll. Nach dem „Öffentlichen Fastenbrechen“ am 3. Juni 2017 laden die evangelische und katholische Kirchengemeinde gemeinsam mit den muslimischen Moscheegemeinden zur zweiten öffentlichen Veranstaltung im Rahmen des interreligiösen Dialogs ein.
Der KKV-Gesprächskreis „Christen treffen Muslime“ wurde im Juni 2005 gegründet. Er trifft sich seitdem mit den türkischsprachigen Muslimen in Monheim. Darüber hinaus nehmen seit längerer Zeit auch evangelische Christen und seit kurzem auch Mitglieder der marokkanischen Moscheegemeinde an den vierteljährlich stattfindenden Gesprächen teil.
Ziel des Gesprächskreises ist es, im gemeinsamen Dialog zwischen Christen und Muslimen einander besser kennenzulernen, gegenseitige Vorurteile und Missverständnisse zu beseitigen, um so im gegenseitigen Respekt die Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Glauben des Anderen festzustellen.
Autor:Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein |
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