Mindestlohn für Zeitungszusteller

Ab spätestens 2017 Mindestlohn von 8,50 Euro auch für Zeitungszusteller.

Ich selbst bin seit 5 Jahren Zusteller für die kostenlose Wochenzeitung in Moers.
Die Vergütung erfolgt nach Stückzahl, momentan liegt sie bei 2,5ct.
Vor einigen Jahren wurde schon drastisch gekürzt, da einige Pauschalen gestrichen wurden.
Beispiel 1: Revier mit 340 Zeitungen, Vergütung 8,50 Euro, die reine Zustellzeit beträgt 2 Stunden, also ohne Hin -und Rückweg zum Zustellgebiet. Stundenlohn entsprechend 4,25 Euro.
Beispiel 2: Revier mit 250 Zeitungen, Vergütung 6,25 Euro, reine Zustellzeit 2,0 Stunden. Stundenlohn entsprechend 3,12 Euro.
Um auf den Mindestlohn von 8,50 Euro zu kommen, müssten die Vergütungen von derzeit 2,5ct auf 5,0ct je Zeitung verdoppelt werden.
Das kann ja eigentlich nur bedeuten, das die Zeitungen eingestellt werden, da
die Kosten für die Zeitungsverlage nicht mehr tragbar sind.
Eine weitere Möglichkeit wäre, die Zustellzeiten einfach auf den rechnerisch theoretischen Wert von 8,50 Euro je Stunde festzulegen.
Für Beispiel 1 müsste die Zustellzeit dann 1 Stunde betragen, für Beispiel 2 dann 0,75 Stunden, in der Praxis unmöglich, aber das läge dann ja an jedem einzelnen Zusteller.
Bei den beiden Beispielen, die meinen eigenen Revieren entsprechen, bin ich übrigens davon ausgegangen, das die Zustellung zu Fuss erfolgt, denn Auto oder Fahrrad bringen da keinen wirklichen zeitlichen Vorteil.
Wettereinflüsse wie Dauerregen oder Schnee verlangsamen die Zustellzeiten natürlich auch noch.
So richtig durchdacht scheint mir das zumindest bezüglich der Zeitungszusteller nicht zu sein. Vor allem, wer legt dann fest, in welcher Zeit ein Zusteller für ein bestimmtes Revier die Zeitungen zugestellt haben muss.
Ob ich persönlich in 3 Jahren auch noch Zeitungen austrage, kann ich nicht sagen, auf die Umsetzung der Mindestlohn-Regelung bin ich aber auf jeden Fall gespannt.

Autor:

Wolfgang Neumann aus Moers

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