Stadt erhält Bauvoranfrage für Forensik

Die Victoria-Brache rückt in der Bauvoranfrage aus Arnsberg in den Fokus. | Foto: Magalski
  • Die Victoria-Brache rückt in der Bauvoranfrage aus Arnsberg in den Fokus.
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Post aus Arnsberg erreichte am Donnerstag die Verwaltung der Stadt Lünen. In Sachen Forensik steht mit der Bauvoranfrage der Bezirksregierung der nächste große Schritt für die Klinik-Pläne ins Haus.

Baurecht ist nun Thema im Rathaus, denn die Bezirksregierung ist beim Bau einer Forensik die zuständige Genehmigungsbehörde und schickte in dieser Eigenschaft den Brief nach Lünen. "Im angestoßenen Genehmigungsverfahren ist die Stadt aufgerufen, eine Stellungnahme abzugeben und wird gebeten, das sogenannte 'gemeindliche Einvernehmen' zu erteilen", heißt es von der Stadt. "Dieser Begriff aus dem Baurecht bedeutet, dass die Bezirksregierung die Stadt um ihr Einverständnis zum Bauvorhaben 'Forensik auf der Fläche Victoria' bittet. Dieser formale Akt ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Entscheidung über das Bauvorhaben nicht bei der Stadt selbst, sondern beim Land Nordrhein-Westfalen liegt. Die Unterlagen müssen nun in einer Frist von zwei Monaten von der Verwaltung geprüft werden, diese Aufgabe übernehmen die Abteilung Stadtplanung und Bauordnung, die Rechtsabteilung und der von der Stadt Lünen beauftragte externe Rechtsanwalt. Im Mittelpunkt der Prüfung steht die Frage, ob der Bau einer Forensik auf der Viktoria-Brache rechtlich zu ist, um am Ende eine Empfehlung zu geben - Pro oder Contra gemeindliches Einvernehmen.

Möglichkeit der Klage gegen Entscheidung der Bezirksregierung

"Nach der Prüfung wird die Verwaltung der Politik hierzu einen Beschlussvorschlag vorlegen. Der Rat der Stadt entscheidet dann in der nächsten Ratssitzung schlussendlich, ob das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird oder nicht. Bei Erteilung steht dem Bau einer Forensik formal nichts mehr im Wege. ", schreibt die Stadt. Versagt die Stadt das gemeindliche Einvernehmen, könnte die Bezirksregierung die "Zustimmung" ersetzen - die Stadt hätte dann die Möglichkeit einer Klage.

Mehr zum Thema:
>Themenseite zur Forensik

Autor:

Daniel Magalski aus Lünen

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