Rekord bei Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher

Nürnberg. Am 10.04.2013 veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine aktuelle Statistik zu Sanktionen gegen Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Hartz IV). Darin heißt es: „Im Dezember 2012 mussten die Jobcenter 86.100 und im gesamten Jahr 2012 1.024.600 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten neu aussprechen. Das sind 98.900 (11 Prozent) mehr als 2011.“

Völlig unkritisch wird dabei die Botschaft weiter getragen. So schreibt z.B. der Stern:
„Die deutschen Jobcenter haben innerhalb eines Jahres so viele Sanktionen wie noch nie gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt. Sie erließen im vergangenen Jahr 1.024 Millionen sogenannte Strafkürzungen. Das sind 98.900 oder 11 Prozent mehr als im Jahr 2011, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Sanktionsbilanz der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Jahr 2012. Im Schnitt kürzten die Jobcenter die Hartz-IV-Leistung um 110 Euro.“ 1)

Die Zahlen sind wohlmöglich vordergründig richtig, die transportierte Botschaft bleibt falsch. Ernsthafte kritisch-journalistische Arbeit ist bei den Meldungen des Tages so gut wie nicht erkennbar.

1. Sanktionen bleiben in Gesetz gegossene Verfassungswidrigkeit

2)
Jede einzelne Sanktion stellt bereits eine Unterdeckung des soziokulturellen Existenzminimums dar. Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Az. 1 BvL 1/09 3) vom 09.02.2010 und Az. 1 BvL 10/10; 1 BvL 2/11 4) vom 18.07.2012 gilt „das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG als garantiert. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden.“

Die Bundesregierung ignoriert die Konsequenzen aus diesen Entscheidungen bisher in beispielloser Arroganz. Dabei darf als sicher gelten, dass das BverfG die Verfassungswidrigkeit der Sanktionspraxis feststellen wird, sobald das Thema endlich zur Entscheidung ansteht.

2. Die Statistik der BA verschweigt rechtwidrige Sanktionen

Das von der BA vorgelegte Zahlenwerk umfasst eine Statistik in tabellarischer Form 5)
In 5 Tabellen wird eine Übersicht der von den Jobcentern gemeldeten Sanktionen thematisch aufbereitet:

Tabelle 1: Leistungskürzung durch Sanktion gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb)
Tabelle 2: neu festgestellte Sanktionen nach Sanktionsgründen
Tabelle 3: Bestand eLb mit mindestens einer Sanktion nach Strukturmerkmalen
Tabelle 4: Bestand arbeitslose eLb mit mindestens einer Sanktion nach Strukturmerkmalen
Tabelle 5: Bestand Sanktionen gegenüber eLb nach Strukturmerkmalen

In seiner Pressemeldung erklärt BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt dazu ziemlich sinnfrei:
„Wenn wir den Menschen mehr Angebote machen können, nehmen auch die Meldeversäumnisse zu“.

Ungesagt bleibt dabei, dass ein Großteil der Sanktionen nicht einmal einer rechtlichen Überprüfung vor den Sozialgerichten (nach derzeitigem Rechtsstand) standhält. Seit Jahren beklagen die Sozialgerichte, dass die Jobcenter und Optionskommunen keine nennenswerten Fortschritte bei dem Erlass rechtssicherer Bescheide hinbekommen.

Die veröffentlichte Statistik lässt die Bereinigung durch erfolgreiche Widersprüche und Klagen vermissen.

3. Widerspruch lohnt sich

Die Chancen sich mit sozialrechtlich kompetenter Hilfe gegen ungerechtfertigte Sanktionen zur Wehr zu setzen sind hoch, setzen aber bereits viel Fachkenntnis voraus.
Besser noch ist die Vermeidung von Sanktionen durch kompetente Sozialberatung und umfassende Information bereits im Vorfeld. Obwohl den Sozialbehörden gem. §§ 13-17 SGB I der Auftrag der umfassenden Beratung- und Auskunftspflicht ausdrücklich auferlegt ist, zeigt die Erfahrungspraxis Betroffener, dass der gesetzliche Auftrag vielfach nicht umgesetzt wird. Dabei geht es oft nicht nur um unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter in einer komplexen Rechtsmaterie, sondern auch um nachweisbare Falschberatung durch die Behörden.

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1) http://www.stern.de/wirtschaft/geld/strafkuerzungen-der-ba-rekord-bei-sanktionen-gegen-hartz-iv-bezieher-1995393.html
2) http://www.nachdenkseiten.de/wp-print.php?p=15274
3) BverfG, 1 BvL 1/09 vom 09.02.2010 http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
4) BVErfG, 1 BvL 10/10; 1 BvL 2/11 vom 18.07.2012 http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html
5) Zeitreihe zu Sanktionen nach Ländern Januar 2007 bis Dezember 2012 http://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/iiia7/zr-sanktionen/zr-sanktionen-d-0-xls.xls
6) Datenbankstruktur und Eingabemasken der BA am Beispiel von Sanktionen http://www.beispielklagen.de/IFG021.html
7) Sanktionspraxis im Märkischen Kreis http://www.beispielklagen.de/IFG005.html

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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