Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl

Das Wahlbüro bittet alle Gladbecker zu überprüfen, ob sie eine Wahlbenachrichtigungskarte für die Bundestagswahl am 22. September erhalten haben. Diejenigen, die keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten ihr Recht auf Einsichtnahme des Wählerverzeichnisses wahrnehmen, um sicher zu gehen, dass sie dort eingetragen sind und damit an der Wahl teilnehmen können.

Das Wählerverzeichnis der Stadt Gladbeck wird vom 2. bis zum 6. September im Briefwahlbüro, Neues Rathaus, Zimmer E 61, Willy-Brandt-Platz 2, zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten:
montags - mittwochs: 8.30 – 16.30 Uhr
donnerstags: 8.30 – 19.00 Uhr
freitags: 8.30 – 12.00 Uhr

Jede wahlberechtigte Person kann während der Einsichtsfrist die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zur eigenen Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält hat die Möglichkeit, bis spätestens zum 6. September bei der Organisationsabteilung der Stadt Gladbeck – Statistik und Wahlen im Alten Rathaus oder im Briefwahlbüro, Neues Rathaus, Zimmer E 61, Einspruch einzulegen.

Möglichkeit der Briefwahl

Das Wahlbüro bietet als Service zudem für die wahlberechtigten Bürger am 7. September eine Samstagöffnung des Briefwahlbüros an. In der Zeit von 10 bis 12.30 Uhr besteht im Neuen Rathaus die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen oder vorab per Brief zu wählen.

Das Briefwahlbüro ist darüber hinaus zu folgenden Zeiten geöffnet:
montags – mittwochs: 8.30 – 16.30 Uhr
donnerstags: 8.30 – 19.00 Uhr
freitags: 8.30 – 12.00 Uhr
sowie Freitag, 20. September 8.30 – 18.00 Uhr.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Wahlbüros ( 99-2203 und 99-2456) und des Briefwahlbüros (99-2005 und 99-2004) zur Verfügung.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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