Darf der das?
Man sieht diese Menschen immer öfter: den Arm in Brusthöhe angewinkelt mit einem metallisch glänzenen Gegenstand in der Hand. Nachdem dieser zum Mund geführt wird, verschwindet die Person in einer Nebelwolke. Was ist das?
Im Stau stehend den Wagen vor mir im Visier. Dem geöffneten Fenster entströmt eine dichte Qualmwolke. Na toll, jetzt fängt die Karre da vorne auch noch an zu brennen, oder?
Weit gefehlt. Es sind die Dampfer, neudeutsch auch Vaper genannt, deren Anzahl sich in den letzten drei Jahren rapide erhöht hat.
Und dann die Krönung. In der Kneipe steht so ein Typ und macht schwer einen auf Nebelwerfer. Darf der das? Ja, er darf. Wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 04.11.2014 geurteilt hat, sind Gastwirte nach dem nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG NRW) nicht verpflichtet, den Gebrauch sog. E-Zigaretten in ihren Betrieben zu unterbinden.
Voraus gegangen war ein Streit zwischen der Stadt Köln und einem dort ansässigen Wirt, der seinen Gästen das Dampfen erlaubt hatte. Das Ordnungsamt reagierte – der Wirt auch und zog vor Gericht. Er argumentierte: Bei E-Zigaretten entstehe mangels Verbrennungsvorgangs kein Rauch; die Inhaltsstoffe würden vielmehr nur verdampft. Die Richter gaben ihm Recht und stellten zudem noch fest, dass die Einbeziehung der E-Zigarette in das Rauchverbot verfassungswidrig sei. (Az: 4 A 775/14)
Aber: Viele Wirte wissen das nicht und verbieten das Dampfen. Wenn das sogenannte Hausrecht ausgeübt wird, muss man sich dem beugen.
Ach ja, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat auch zu diesem Thema Stellung bezogen:
„Die Inhaltsstoffe sind in ihrer Wirkung auf den menschlichen Organismus bestens erforscht und für den freien Markt zugelassen. Da sie nur erwärmt, aber nicht verbrannt werden, bleiben sie beim Gebrauch weitgehend chemisch unverändert und in Anbetracht der geringen Mengen auch mit hoher Wahrscheinlichkeit gesundheitlich irrelevant. Aufgrund dieser Tatsache wird bei handelsüblichen E-Zigaretten eine nicht annähernd so hohe Schadstoffbelastung erwartet, wie sie bei Tabakrauch auftritt." Zitat Ende.
Autor:Jochen Witte aus Gladbeck |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.