Bei Anruf: Betrug - Die Maschen der Abzock-Branche

Der Verbraucherdienst kennt seine Pappenheimer - er führt gewissenhaft Buch über sämtliche Betrugsfälle. | Foto: Foto: Michael Gohl
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Die Verlockung ist groß: Ein Anruf geht ein, eine nette Dame verspricht einen großen Gewinn. Um die sagenhaften Preise in Empfang nehmen zu können, ist ein Ruckruf auf eine teure 0900-Nummer nötig. Wer tatsächlich zurückruft, dem winkt nicht nur eine saftige Telefonrechnung...

Oftmals werden die vermeintlichen Gewinner in ein Gespräch verwickelt, an dessen Ende sie ein Abo bei einem Gewinnspieleintragedienst abgeschlossen haben. An 200 Preisausschreiben können die „Glücklichen“ monatlich teilnehmen, Spitzengewinne werden in Aussicht gestellt. Um die Teilnehmer in dem Glauben zu lassen, es gäbe tatsächlich etwas abzustauben, wird ab und an mal ein Kugelschreiber oder ein ähnlich minderwertiges Produkt zugeschickt. Wenn überhaupt. Andere Gewinnspieler bekommen nichts, werden aber zur Kasse gebeten.

Nun könnte man meinen, die Geschädigten seien selbst schuld, wenn sie sich auf solchen Humbug einlassen. Doch dem ist nicht immer so. Die entsprechenden Mitarbeiter sind kommunikativ geschult, belehren nur flüchtig oder verklausuliert über die allgemeinen Geschäftsbedingungen und ringen den überrumpelten, meist älteren Ahnungslosen ein Zahlungsversprechen ab.
Wer dann doch nicht zahlt, dem flattern schnell die ersten Mahnungen ins Haus; flugs kommen die Inkassounternehmen ins Spiel und drohen mit der Zwangsvollstreckung. „Da wird nicht lang gefackelt“, gibt ein Branchenkenner, der anonym bleiben möchte, zu Protokoll. Spätestens dann knicken die Geprellten ein und fügen sich der Zahlungsaufforderung.

Natürlich gibt es Wege, den Abzockern entgegen zu treten. Einer ist der Gang zum Juristen. „Wobei eine handelsübliche Rechtsschutzversicherung Schäden durch so genannte Gewinnspiele nicht abdeckt - dementsprechend hoch können die Anwaltskosten ausfallen“, heißt es beim Verbraucherdienst.
Der bietet nämlich eine weitere Möglichkeit. Hier sitzen sowohl Spezialisten, die sich mit der Rechtslage auskennen, als auch ehemalige Mitarbeiter der Abzock-Branche, die über die dubiosen Geschäftspraktiken bestens informiert sind.

Der Verbraucherdienst kennt seine Pappenheimer - soll heißen, ihm liegt eine Liste mit den einschlägig bekannten Unternehmen vor. Wer also einmal in die Kostenfalle getappt ist, findet hier eine kompetente Anlaufstelle. Denn Einzelpersonen haben allein wenig Chancen, der Branche, in der eine Hand die andere wäscht, Paroli zu bieten. Nicht umsonst lautet das Motto des Verbraucherdienstes „Gemeinsam sind wir stark“.

„Wir haben jede Menge Unterlagen vorliegen, können sämtliche Fälle detailliert belegen und arbeiten eng mit den Banken zusammen. Diese Beweislast ist für die Nutzlos-Branche erdrückend“, berichtet eine Sachbearbeiterin. Seit Aufnahme des Verbraucherdienstes im vergangenen November konnten über 860.000 Euro an die Geschädigten zurückgeführt werden.

„Wichtig ist, dass die Betroffenen alle Unterlagen, sprich die Kontoabzüge mit den unberechtigten Abbuchungen, die Mahnungen und Inkassoschreiben, aufbewahren“, so die Mitarbeiterin weiter.

Wer die Hilfe des Verbraucherdienstes in Anspruch nehmen möchte, bezahlt einen Vereinsbeitrag von 15 Euro monatlich und eine Aufnahmegebühr. Weitere Informationen gibt es unter der Rufnummer 176 79-0 (werktags 10 bis 19 Uhr) oder direkt in der Geschäftsstelle am Gänsemarkt 47 (14 bis 18 Uhr).

Weitere krumme Dinger:

Neben den altbekannten Tricks auf Kaffeefahrten oder der oben genannten Masche, lassen sich die Abzocker immer wieder neue Methoden einfallen. Die Polizei warnt derzeit vor einer Variante, bei der den Opfern vorgegaukelt wird, sie hätten schon länger an Gratis-Gewinnspielen teilgenommen. Um das Vertrauen der Angerufenen zu erschleichen, werden persönliche Daten präsentiert – ermittelt aus dem Telefonbuch oder über andere Kanäle. Nun sei das Angebot nicht mehr gebührenfrei, für eine Kündigung müsse eine Gebühr entrichtet werden. Die Schäden, so die Polizei Essen, gingen in die Millionenhöhe. Erst kürzlich wurde einer Bande in Essen das Handwerk gelegt.

Ein weiterer beliebter Kniff ist die so genannte „1-Cent-Überweisung“. Die Betrüger überweisen Cent-Beträge auf ein beliebiges Konto. Die Nummer wurde zuvor entweder zufallsgeneriert oder einem geklauten Datensatz entnommen. Ist die Überweisung ein Erfolg, wissen die Urheber, dass das Konto existiert und fingieren nun einen Gewinnspielvertrag oder einen Produktkauf. Taucht jemals eine solche Mini-Transaktion auf dem Kontoauszug auf, sollte der Cent sofort zurücküberwiesen werden, rät der Verbraucherdienst. Schließlich suchen sich die Drahtzieher Opfer aus, die ihre Kontobewegungen sorglos bis gar nicht überwachen. Eine ältere, behinderte Dame, die sich nun in der Beratung des Verbraucherdienstes befindet, wurde so um 23.000 Euro geprellt. Erwachsene Kinder sollten deshalb regelmäßig die Kontoauszüge ihrer pflegebedürftigen Eltern überprüfen.

Auf www.verbraucherdienst.com gibt es eine Übersicht über aktuelle Betrugsfälle.

Autor:

Patrick Torma aus Essen-Nord

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