Viele Stadtteilbibliotheken sollen ab April einen Tag weniger öffnen

Wenn am Mittwoch, 7. November, der Ausschuss für Kultur und Integration tagt, steht unter Tagesordnungspunkt 12.2 - eher unauffällig - ein in letzter Zeit heiß diskutiertes Thema an: die Sparmaßnahmen für die städtischen Bibliotheken. Viel zu sagen haben die im Ausschuss sitzenden Ratsleute aber nicht, denn die Kürzungen werden ihnen nur zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Rat soll sich damit gar nicht befassen.
Das will das Bürgerbegehren „Erhaltet die städtischen Bibliotheken“ nicht hinnehmen. Die Initiative befindet sich bereits im Rechtsstreit mit der Stadt, weil - wie berichtet - die Stadtverwaltung das angestrebte Bürgerbegehren zuerst für zulässig, später für unzulässig erklärte. Nicht nur diese Vorgehensweise, die sie vor allem dem Oberbürgermeister zuschreiben, halten Patrik Köbele und viele seiner Mitstreiter der Initiative für undemokratisch. Sie befürchten eine „Entmachtung des Rates“, da nicht dieser die Entscheidung über die Einschränkungsmaßnahmen treffen soll, sondern nur Oberbürgermeister Reinhard Paß.

Betroffen von Kürzungen, über die am Mittwoch im Ausschuss verhandelt wird, sind Stadtteilbibliotheken in Altendorf, Altenessen, Borbeck, Frohnhausen, Holsterhausen, Huttrop, Überruhr und Werden. Ohne Streit wird das aber nicht abgehe.
„16 von 111 Planstellen bei den städtischen Bibliotheken sollen gestrichen werden“, bilanziert Patrik Köbele. Das erbost den Mitstreiter des Bürgerbegehrens „Erhaltet die städtischen Bibliotheken“ ebenso wie die Terminierung der Ausschussvorlage. Schon damit, so die Vermutung, solle Politik gemacht werden.

Zur Erinnerung: Gegen die geplanten Kürzungen im Bibliotheksbereich hat die Initiative ein Bürgerbegehren angestrengt. Das erklärte die Stadtverwaltung erst für zulässig, dann - unter Berufung auf ein Gerichtsurteil vom April - für unzulässig. Dagegen gehen die Initiatoren gerichtlich vor.
Und nun wird es endgültig kompliziert. Falls die Kläger Erfolg haben, das Bürgerbegehren doch zulässig ist, legen sie die von ihnen gesammelten Unterschriften dem Rat vor. Entscheidet dieser ebenfalls auf zulässig, tritt bis zur endgültigen Entscheidung eine Art Sperrfrist in Kraft. So lange wird nichts verändert.
Nun soll aber die Kürzung der Öffnungszeiten, die dem Ausschuss vorliegt, zum 1. April in Kraft treten. Das bedeutet für die Initiative: Sie muss rund 15.000 Unterschriften sammeln, hat dafür aber nur bis Ende Februar Zeit. Denn diese müssen der Verwaltung zur Prüfung vorgelegt werden, was einige Wochen dauert. Erst dann entscheidet der Rat. Dessen März-Sitzung wäre die letzte Möglichkeit, die Kürzungen in der jetzigen Form noch zu stoppen.

Deshalb beginnen die Verantwortlichen nun „mit voller Kraft“ die Sammlung von Unterschriften, die sie seit einigen Wochen eher ruhen ließ. Appelliert wird an die Bürger, nicht nur selber zu unterzeichnen, sondern auch - wo immer möglich - Unterschriftenlisten auszulegen. Erhältlich sind die Formulare im Internet unter www.bibliotheken-erhalten.de
Für Patrik Köbele enthält das Thema auch eine verfassungsrechtliche Frage für NRW. Wenn derartige Entscheidungen nur noch zur inneren Organisation der Veraltung zählten und weder der Rat beteiligt noch Bürgerbegehren möglich seien, müsse man das als „zutiefst undemokratisch“ empfinden.

Autor:

Sabine Pfeffer aus Essen-Kettwig

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