Asyl in Garath III - Stellungnahme der Verwaltung
Asyl ja, Integration Fehlanzeige.
Stellungnahme:
Frage 1:
Wo werden die Asylbewerber nach dem Abriss der Häuser untergebracht.
Antwort
Das zuständige Fachamt prüft verschiedene Standortalternativen im Bereich des Stadtgebiets auf ihre Eignung zur Unterbringung von Asylbewerbern und wird eine abgestimmte Verwaltungsmeinung herbeiführen.
Frage 2:
Wie hoch ist die Aufnahmequote (Bitte für alle Stadtbezirke in Düsseldorf), und sind weitere Aufnahmen von Asylbewerbern in Garath und Hellerhof geplant?
Antwort
Die von der Bezirksregierung Arnsberg für Düsseldorf festgelegte Zuweisungsquote beträgt zum Stand Dezember 2011 2,9359 Prozent der Aufnahmequote für NRW und wird von der Landeshauptstadt Düsseldorf mit 96,62 Prozent erfüllt. Über diese Quote wird die Verteilung der Neuzuweisungen von Asylbewerbern auf die einzelnen Kommunen geregelt, die tatsächliche Zahl der Zuweisungen hängt allerdings von der tatsächlichen Zahl der Anträge auf Asyl ab. Die Zuweisungsquote lässt daher keinen Rückschluss auf die Zahl der zu erwartenden Zuweisungen zu. Eine stadtbezirksbezogene Quote gibt es nicht. Vielmehr bemüht sich die Verwaltung, die Unterbringung auf Basis der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung für Asylbewerber möglichst nicht an einer Stelle zu konzentrieren, sondern auf mehrere Standorte im Stadtgebiet zu verteilen.
Derzeit stellt sich die Verteilung wie folgt dar:
Stadtbezirk 3: 72 Plätze
Stadtbezirk 4: 234 Plätze
Stadtbezirk 6: 82 Plätze
Stadtbezirk 7: 141 Plätze
Stadtbezirk 8: 79 Plätze
Stadtbezirk 10: 80 Plätze
Die Frage einer evtl. geplanten weiteren Unterbringung von Asylsuchenden im Stadtbezirk 10 kann erst nach Abschluss der in der Antwort auf Frage 1 angesprochenen Prüfung beantwortet werden.
Frage 3:
Welche zusätzlichen Maßnahmen in Bezug auf Integration, und welche zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen sind derzeit geplant, um den sozialen Frieden zu gewährleisten?
Antwort
Asylsuchende sind für die Dauer ihres Asylverfahrens, längstens für 4 Jahre, in Sammelunterkünften zu betreuen. Ein gesetzlicher Auftrag zur Integration ist damit nicht verbunden. Nach – positivem – Abschluss des Asylverfahrens oder Überschreitung der 4-Jahres-Frist entsteht ein Integrationsauftrag, der im Regelfall mit der Unterstützung bei der Anmietung einer eigenen Wohnung beginnt.
Schwerpunkt der Arbeit des Sozialdienstes in den Unterkünften des Amtes für Soziale Sicherung und Integration ist daher die Unterstützung der ausländischen Flüchtlinge bei der Orientierung im täglichen Leben, bei Kontakten zu Behörden und in besonderen Lebenslagen. Die Kommunen werden vom Land NRW zur Erfüllung dieses Auftrags finanziell unterstützt.
Ergänzend hierzu werden im Rahmen eines Projekts des Europäischen Flüchtlingsfonds besonders schutzbedürftige Flüchtlinge ergänzend betreut. Das Jugendamt wird bei einer vermuteten Gefährdung des Kindeswohls in eigener Zuständigkeit ergänzend tätig.
Unterkünfte für Asylsuchende werden grundsätzlich durch Verwalter des Amtes für Soziale Sicherung und Integration vor Ort verwaltet, diese üben auch das Hausrecht aus. Darüber hinaus wird je nach Belegung und Standortsituation die Einhaltung der Hausordnung durch einen ergänzenden Ordnungsdienst sichergestellt, so dass z. B. im Standort Garath eine 24-stündige Präsenz sichergestellt ist.
Anmerkung des Verfassers:
In den Stadtteilen 1, 2, und 5 hat keine Verteilung stattgefunden.
Autor:Peter Ries aus Düsseldorf | |
Webseite von Peter Ries |
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