Meldefristen für Unwetterschäden - Wie verhalten sich Versicherungsnehmer richtig?
Nach einem Unwetter und den damit oftmals einhergehenden Schäden am Eigentum sind Versicherungsnehmer erst einmal mit der Beseitigung der gröbsten Schäden in und am Haus beschäftigt. Daran, die entstandenen Schäden direkt bei der Versicherung zu melden, denken nicht alle Versicherungsnehmer direkt. Hierbei handelt es sich jedoch um einen fatalen Fehler, da Unwetterschäden in der Regel gemäß den Bedingungen des Versicherungsvertrages unverzüglich gemeldet werden müssen. Halten sich Versicherungsnehmer nicht an diese Regelung und melden die Schäden nicht oder nur verspätet, so können sie sich nicht darauf verlassen, dass die Versicherung noch für die Schäden aufkommt. Lediglich manche Versicherungsunternehmen bieten hier noch Kulanzlösungen zu Gunsten der Versicherungsnehmer an.
Welche Schäden reguliert die Versicherung?
Versicherungsunternehmen übernehmen in der Regel Schäden, die auf Grund von Unterwettern an Dächern, Fenstern, Autos oder Möbeln entstanden sind. Schäden, welche direkt am Gebäude entstanden sind, werden von der Wohngebäudeversicherung reguliert. Bei Überschwemmungen kann der Schaden über eine zusätzlich abgeschlossene Elementarschadenversicherung reguliert werden. Die Hausratversicherung ist für alle Beschädigungen an Möbeln und Elektrogeräten zuständig, während die Teilkaskosversicherung der richtige Ansprechpartner für sämtliche Beschädigungen in oder am Pkw ist.
Ablauf der Schadensmeldung
Die Schadensmeldung sollte unverzüglich nach Kenntnisnahme des Schadens erfolgen. Zu Dokumentationszwecken sollten Versicherte Fotos und / oder Videos von den Schäden und eine genaue Schadensaufstellung machen. Die Namen und Anschriften von möglichen Zeugen sollten ebenfalls sicherheitshalber dokumentiert werden. Im Anschluss sollten die vollständigen Dokumentationen an die Versicherung per Einschreiben übersandt werden. Zu Beginn kann es aber auch erst einmal ausreichen, die Versicherung telefonisch oder per E-Mail über den Schaden zu informieren und abzuwarten, welche Nachweise das Unternehmen genau einsehen möchte. Wer von einem Versicherungsvermittler betreut wird, sollte auch diesen schnellstmöglich informieren und ihm eine detaillierte Schadensmitteilung zukommen lassen.
Wie geht es nach der Schadensmeldung weiter?
Nach der Schadensmeldung schickt die Versicherung in der Regel einen Gutachter, der im Rahmen einer vor Ort-Besichtigung den Schaden genau analysieren wird. Bei großen und überregionalen Unwettern ist mit recht langen Bearbeitungszeiten der Schadensmeldungen zu rechnen, da die Versicherungen in einem solchen Fall schnell überlastet sind. Beschädigte Gegenstände sollten, damit sich der Gutachter einen bestmöglichen Eindruck von den Schäden verschaffen kann, vorher keinesfalls entsorgt werden.
Zu beachten
Der Versicherungsnehmer sollte unbedingt beachten, dass er dazu verpflichtet ist, den Schaden möglichst gering zu halten. So müssen beispielsweise beschädigte Fenster professionell abgedichtet werden, so dass keine weiteren Schäden durch den Regen entstehen können.
Autor:Linda Heinz aus Dortmund-West |
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