Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg geht in die nächste Runde
Bebauungsplan wird erneut öffentlich ausgelegt
In der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am Dienstag den 18.06.13 sollen die Bezirksvertreter die Empfehlung zur Entscheidung über die Stellungnahmen, den Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs und den Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg geben.
Verwaltungsvorlage und Begründung zum Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg
Die erneute Offenlage wurde lt. Verwaltung notwendig, da es neue rechtliche Vorgaben gibt und der B-Plan überarbeitet werden musste.
Die Höhenfestsetzungen der Gebäude mussten neu definiert werden. In einer anderen Sache hatte das Oberverwaltungsgericht hierzu aktuell ein Urteil gesprochen.
Weiterhin wurde das Plangebiet geringfügig nach Süden erweitert.
Nach erster grober Einschätzung wurde ansonsten nicht viel geändert.
Fakt ist, dieser Bebauungsplan entspricht nicht mehr dem heutigen Planungsstandard.
Er ist ein Politikum!
Es stellt sich immer wieder die Frage, warum die politischen Befürworter so ein Interesse daran haben, dass der Bebauungsplan trotz all seiner Mängel zur Rechtskraft gebracht werden soll.
Die Verwaltung hat fast alle Anregungen, die bei der ersten Offenlage im Herbst 2012 vorgebracht wurden, nicht berücksichtigt.
Obwohl das Oberverwaltungsgericht Münster, sowie das Bundesverwaltungsgericht Leipzig darauf hingewiesen haben, dass nur der mangelhafte Lärmschutz ausgereicht hat, um den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären.
Zur Erinnerung:
Am 16.12.2005 wurde der Bebauungsplan vom Oberverwaltungsgericht Münster für unwirksam erklärt.
In dem Urteil heißt es unter anderem: „Der zu (3) erörterte Mangel bei der Berücksichtigung der Immissionsbelange ist jedoch so gravierend, dass die hier strittige Planung einer grundlegenden konzeptionellen Überarbeitung bedarf. Einer näheren Erörterung, ob etwa die von den Antragstellern weiterhin angesprochenen Aspekte der Niederschlagswasserbeseitigung, der Belastung der neuen Bauflächen durch "Elektrosmog", einer Berücksichtigung der bergbaubedingten Beeinträchtigungen sowie einer hinreichenden Berücksichtigung des planbedingten zusätzlichen Verkehrsaufkommens sachgerecht abgewogen sind, bedarf es angesichts dessen nicht. ..." (Urteil vom 16.12.2005)
Die Stadt Dortmund legte am 23.01.2006 Revision gegen das Urteil von Münster ein.
Am 22.03.2007 wies das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Revision der Stadt Dortmund gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zurück.
Auch in diesem Urteil heißt es: „Die Antragsgegnerin wird ferner zu bedenken haben, dass die weiteren von den Antragstellern erhobenen Einwendungen gegen den Bebauungsplan nicht Gegenstand der gerichtlichen Prüfung gewesen sind (vgl. S. 27 des Urteilsabdrucks des Oberverwaltungsgerichts).“ (Urteil vom 22.03.2007)
Aber die Verwaltung weiß jede Anregung zu entkräften.
Zu den, in den Anregungen vorgebrachten Gerichtsurteilen heißt es in der Verwaltungsvorlage 09695-13 auf S. 14. "...Aus dem Umstand, dass das Gericht keine Entscheidung zu allen anderen Einwendungen getroffen hat, lässt sich nicht ableiten, dass es sich hier tatsächlich, um einen materiellen Mangel handelt und die Kläger einen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer Einwände hätten. Zu allen Einwendungen hat im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine umfassende Abwägung stattgefunden...."
Eine umfassende Abwägung hatte angeblich auch zu den Lärmproblemen stattgefunden! Allein diese "gewissenhafte" Abwägung hat den Bebauungsplan schon gekippt.
Wie die Bezirksvertretung am Dienstag entscheiden wird, ist schon heute klar.
Autor:Judith Zimmermann aus Dortmund-West |
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