Rundfunkbeitrag: Bei Zwangsvollstreckung bleibt Stadt auf Teilkosten sitzen

Castrop-Rauxel zahlt drauf. Denn die Stadt ist, genau wie alle übrigen Kommunen, verpflichtet, Gebührenbescheide zwangszuvollstrecken, wenn säumige Bürger ihren Rundfunkbeitrag nicht bezahlen können oder wollen. Der Kosten- und Personalaufwand, der dabei für die Stadtverwaltung entsteht, wird aber nur zum Teil erstattet.

Seit 2013 gilt der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der aktuell einen monatlichen Beitrag von 17,50 Euro für jeden Haushalt vorsieht. Eigentlich zieht der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" die Gebühr ein, aber wenn der Bürger nicht zahlt und auch Mahnungen nicht zum Erfolg führen, kündigt der Beitragsservice eine Vollstreckung an und wendet sich damit an die Stadtverwaltungen.
Bei einer Gesamtzahl von 35.437 Haushalten in Castrop-Rauxel machen die Nichtzahler 900 bis 1.000 Fälle pro Jahr aus. "Tendenz steigend", sagt Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann.

Stadtkasse wird aktiv

Das Eintreiben der Gebühr übernehmen die Mitarbeiter der Stadtkasse, die die betreffenden Personen anschreiben. "Der Brief der Stadtkasse ist nicht der erste Brief, den die Bürger erhalten", verdeutlicht Hilleringmann, dass die Bürger schon mehrmals über ihre Zahlungspflicht informiert wurden.
In dem Schreiben setzt die Stadtverwaltung den säumigen Zahlern eine Frist. "Deren Dauer hängt von der Höhe der ausstehenden Summe ab. Im Durchschnitt liegt sie bei zwei Wochen bis zwei Monaten", erläutert Hilleringmann. Zugleich prüft die Stadtkasse aber auch, ob der Bürger eventuell vom Rundfunkbeitrag befreit werden kann, weil er zum Beispiel ALG II-Empfänger ist.
Muss er zahlen, tut es aber auch nach Aufforderung der Stadt nicht, "ist das letzte Mittel eine Lohn- oder Kontopfändung", so die Stadtsprecherin.
Meist landet die so eingetriebene Gebühr zunächst auf dem Stadtkonto, geht dann aber an den Beitragsservice. "Das Geld gehört dem Beitragsservice", betont Hilleringmann.

Erstattung von 23 Euro

An die Städte fließt von dem Geld also letztlich nichts. Allerdings werden sie vom Beitragsservice für ihren Aufwand mit einer Summe von 23 Euro pro Vollstreckungsauftrag entschädigt. Doch diese Erstattung reicht nicht. "Die 23 Euro decken die Kosten nicht ab. Der Arbeitsaufwand und die Personalkosten bleiben bei der Stadt", erläutert Hilleringmann. Zudem werde der Aufwand größer, weil der Beitragsservice immer mehr Anträge auf Zwangsvollstreckung stelle.
Eine Möglichkeit, das Ansinnen des Beitragsservices abzulehnen, haben die Städte aber nicht. Maresa Hilleringmann spricht von Pflichtaufgabe und Amtshilfe. "Die Option, zu sagen, wir wollen oder wir können nicht, gibt es nicht."

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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