Tiefbauamt berät zur Dichtheitsprüfung

Foto: Molatta

In diesen Tagen versuchen vermehrt Firmen, Grundstückseigentümer dazu zu bringen, ihnen Aufträge zur Dichtheitsprüfung ihrer Abwasseranlagen zu erteilen. Oftmals als Haustürgeschäft. Inwieweit Grundstückseigentümer überhaupt prüfen oder sanieren müssen, entscheidet der Landtag aber erst noch, voraussichtlich in dieser Woche. Um Bochumern unnötige Kosten zu ersparen, bietet das Tiefbauamt Beratungen an.

Die Beratungen sind kostenlos. Durch sie entstehen den Grundstückseigentümern keine Pflichten. Für die Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen sind in Nordrhein-Westfalen seit 1995 die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke verantwortlich, in deren Bereich das Abwasser anfällt. Doch durch zahlreiche Rechtsänderungen haben viele den Überblick verloren, was wann wer nach welchem Verfahren prüfen muss. Bevor Grundstückseigentümer eine Prüfung oder Sanierung in Auftrag geben, sollten sie sich vom Tiefbauamt beraten lassen. So können sie sich ungeeignete Prüfungen oder Sanierungen ersparen.

Beim Beratungstermin erhalten sie unabhängigen und qualifizierten Rat zu rechtlichen Grundlagen und technischen Details. Diese Informationen sind Voraussetzung, um eine aussagekräftige und nachvollziehbare Prüfung und - soweit erforderlich - die wirtschaftliche Sanierung der Abwasseranlage zu erreichen. Dann können die Grundstückseigentümer Preise und Referenzen vergleichen und danach die Prüfung und Dokumentation beauftragen und von einem anerkannten Sachkundigen durchführen lassen. Mit diesen Unterlagen und - falls vorhanden - dem Sanierungsvorschlag des Prüfers können die Grundstückseigentümer sich erneut im Tiefbauamt beraten lassen, zu angemessenen Sanierungsfristen, finanziellen Förderungen und eventuell alternativen Vorschlägen. Danach können sie, wenn nötig, umfassend informiert eine Firma für die notwendige Sanierung beauftragen.

Interessierte können sich an folgende Fachkräfte wenden: Belinda Schulte-Wermlinghoff, Telefon 02 34 / 910 - 39 48, Frank Pohl - 29 47 oder Peter Esser - 23 02.
Die Fachkräfte des Tiefbauamtes sind auch per Mail zu erreichen: Schulte-Wermlinghoff@bochum.de, FPohl@bochum.de und PEsser@bochum.de sowie unter Stadt Bochum, Tiefbauamt, 66 42, 44777 Bochum.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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