Gutachten: Kostenvorgaben für Musikzentrum können vorhersehbar nicht eingehalten werden

Eine rationale und nachvollziehbare Entscheidung über den Bau des Musikzentrums kann nur getroffen werden, wenn alle Folgekosten, die das Musikzentrum für die Stadt jedes Jahr nach sich zieht, in einer vollständigen und transparenten Kalkulation offen gelegt werden.

Der Rat der Stadt Bochum hat in seinem Grundsatzbeschluss vom 09.03.12 bestimmt, dass die „gebäudebezogenen Kosten“ für das Musikzentrum eine Grenze von 650.000 EUR nicht überschreiten dürfen, sonst wird das Musikzentrum nicht gebaut.

Das nunmehr erstellte Gutachten (http://buergerbegehren-musikzentrum.de/download/Gutachten%20I.pdf) belegt, dass diese Vorgabe aufgrund der bestehenden Planungsvorgaben nicht zu erfüllen ist. Hält sich der Rat an seine Vorgabe aus dem Grundsatzbeschluss, bedeutet dies, das Musikzentrum kann nicht realisiert werden.

DIN 18960 unterteilt die gebäudebezogenen Kosten in folgende Kostengruppen (KG):
- 100 Kapitalkosten (Zinslast, Abschreibungen u.a.)
- 200 Objektmanagementkosten
- 300 Betriebskosten
- 400 Instandsetzungskosten

Nur für die Betriebskosten (Kostengruppe 300) hat die Stadtverwaltung bisher eine Kosten­kalkulation vorgelegt. Gem. des Assman-Gutachtens belaufen sich diese bei Berücksichtigung nur der wichtigsten Betriebskosten bereits auf 466.000 – 499.000 EUR/ Jahr.

Rechnet man Kapitalkosten, und die Kosten für Objektmanagement und Instandsetzung hinzu, kommt man, wie das anliegende Gutachten aufzeigt, auch ohne Betrachtung der Jahrhunderthalle bereits auf deutlich über 2 Mio. gebäudebezogenen Kosten, die die Stadt pro Jahr für das Musikzentrum bereit stellen muss.

Bereits vor dem Architektenwettbewerb und der Vergabeentscheidung hätte zwingend eine Kostenkalkulation der gesamten gebäudebezogenen Kosten nach DIN 18960 erfolgen müssen, um eine wirtschaftliche und kostentransparenten Betrachtung des Projektes für Politik und Bürger überhaupt möglich zu machen.

Die Initiative BÜRGERBEGEHREN MUSIKZENTRUM möchte, dass die Bürger an Stelle des Rates entscheiden, ob das Musikzentrum realisiert werden soll und sammel für dieses Begehren Unterschriften (http://buergerbegehren-musikzentrum.de).

Unabhängig davon, ob am Ende die Bürger oder der Rat die Entscheidung treffen, wichtig ist, dass die jährlichen Folgekosten des Musikzentrums endlich vollständig offen gelegt werden. Nur mit diesen Informationen kann eine vernünftige Entscheidung über das geplante Vorhaben getroffen werden.

Bei der städtischen Verwaltung besteht nunmehr dringender Handlungsbedarf, die überfälligen Kostendaten nach DIN 18960 zu kalkulieren und offen zu legen.

Autor:

Dr. Volker Steude aus Bochum

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