K+S will außerhalb des genehmigten Abbaubereichs Erkundungsbohrungen durchführen
Bürgerinitiative fordert Umweltverträglichkeitsprüfung für Explorationstunnel

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Nach Sichtung und Bewertung der Antragsunterlagen der K+S bezüglich der Erkundungsbohrungen unterhalb des Fürstenberges in Xanten, kommt die Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten zu dem Schluss, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für diese Maßnahmen zwingend erforderlich ist. Die Bürgerinitiative wundert sich, dass dieser Antrag nun exakt in den Sommerferien beantragt wird und momentan eine Frist bis zum 24. Juli für Einwendungen durch Träger öffentlicher Belange gesetzt wurde.

Was hat die K+S vor?

Die K+S plant Explorationsstrecken von 6m Höhe und 11m Breite auf einer Gesamtlänge von ca. 3,5 km aufzufahren. Diese sollen in Form eines Doppelstreckensystems mit regelmäßigen Querörtern aufgefahren werden.
Diese Explorationstunnel haben wir basierend auf den Antragsunterlagen in zwei Karten dargestellt (Kartenmaterial von Tim Online)

Die Bürgerinitiative kritisiert hier vor allem die Größe dieses Vorhabens: „Wir verstehen absolut nicht, warum die Stollen in dieser Größenordnung für Erkundungsbohrungen notwendig sind. Vielmehr entsprechen sie denen der aktuellen Abbaustollen. Die Jahresfördermenge der K+S liegt je nach Winterbedarf zwischen 1 – 2 Millionen Tonnen. Die für die Explorationsstrecken abgebaute Tonnage liegt nach Berechnung der Bürgerinitiative ebenfalls bei ca. 1 Mio. Tonnen und entspricht somit der Minimaljahresfördermenge. Soll der Abbau nun bereits unter dem Deckmantel einer Erkundungsmaßnahme in den neu geplanten Gebieten fortgesetzt werden? Versucht die K+S mit einem selbst beauftragten Gutachten die Notwendigkeit einer UVP zu umgehen und in Salamitaktik Fakten für eine geplante (aber eben noch nicht genehmigte) Erweiterung des Salzabbaugebiets zu schaffen?“

Dabei hatte die K+S unlängst den aktuellen bis 2025 laufenden Rahmenbetriebsplan bis 2050 erweitert. Also existiert aktuell kein Gewinnungsengpass durch fehlende Abbaukapazitäten, zumindest bis hin zur möglichen Abbau-Genehmigung unter Xanten, Birten und Borth.

Die UVP-Pflicht wurde bereits für die geplante Erweiterung bestätigt, dazu hatten am 26.11.2019 die Träger öffentlicher Belange, Betroffene und die BI hinreichend Stellung bezogen.

Es handelt sich bei dem geplanten Explorationstunnel um eine Bergbautätigkeit außerhalb des genehmigten Gebietes! Deshalb ist nach allgemeinem Rechtsverständnis eine vorherige UVP dringend erforderlich.
Als weitere Argumente, die klar für die Durchführung einer UVP für diese Explorationstunnel sprechen, nennt die BI folgende Punkte:

Auswirkungen auf den Wasserhaushalt:

  • In den Unterlagen werden auch die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt beschrieben. Unter anderem werden die senkungsbedingte Verringerung der Grundwasserflurabstände und die damit verbundene Erhöhung der Gefahr von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser genannt. Betroffen davon seien vor allem die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen.
  • Absprachen mit Landwirten seien erforderlich, um eine Reduzierung der Nährstoffeinträge zu erreichen und somit eine Beeinträchtigung des Grundwasserhaushaltes auszuschließen. Das hat aus Sicht der Bi einen Einfluss auf die Natur und kann nicht einfach nur mit „Absprachen“ gelöst werden. Hier müssen weitere Prüfungen im Rahmen einer UVP erfolgen.

Geologische Besonderheiten:

  • bei dem Gebiet der Hees handelt es sich um eine Moräne, welches in der vorletzten Eiszeit, als Gletscher den gefrorenen Boden zu einer Moräne stauchten, entstanden ist. Ein Abbau unterhalb dieses Gebietes muss im Rahmen einer UVP geologisch näher betrachtet werden, da Auswirkungen an der Tagesoberfläche nicht auszuschließen sind.

Niedergermanischer Limes:

  • Auswirkungen auf das archäologische Bodendenkmal "Doppellegionslager Vetera", welches integraler Teil des Weltkulturerbes Niedergermanischer Limes sein wird, werden aufgrund seiner Nähe zum geplanten Explorationstunnel wahrscheinlich sein.
  • Auch die Firma Amprion hatte aus diesem Grund unlängst davon abgesehen, die Stromtrasse durch das Gebiet zu führen.

Bahntrasse Xanten-Duisburg:

  • aufgrund der schlechten Gleislage durch den bisherigen Salzabbau darf die Bahn von Xanten bis vor Rheinberg nur mit reduzierter Geschwindigkeit fahren. Diese also ohnehin eingeschränkte Bahntrasse wird durch den Explorationstunnel und eine folgende Geländeabsenkung von bis zu 20 cm noch zusätzlich beeinträchtigt.

Sprenggeräusche:

  • der Explorationstunnel ist laut Karte bis 100 m vor die Stadtbebauung von Xanten geplant! Das bedeutet, deutlich mehr Bürger werden intensive Sprenggeräusche hören (nicht nur die sensiblen Personen - wie es das Gutachten der K+S behauptet)
  • auch die Nähe zum Xantener Krankenhaus, welches ca. 350 m von den Explorationstunneln entfernt liegen würde, sollte berücksichtigt werden.

Die prognostizierten Senkungen von bis zu 20cm, die durch diese Maßnahmen entstehen, liegen im Gebiet von Xanten und Birten. Es dürfte der Stadt Xanten nicht egal sein, dass Gebäude und Infrastruktur durch die Senkungen beeinträchtigt werden könnten. Wie steht die Stadt Xanten zu diesem Vorhaben?

Fazit:
Was jetzt nach Meinung der BI mit "nicht nachvollziehbaren" Argumenten vorgezogen werden soll ist „ein Vorgriff auf ein schwebendes bergrechtliches UVP-pflichtiges Verfahren für ein neu zu erschließendes bergbauliches Erschließungsgebiet mit weiteren schädlichen Auswirkungen auf die Tagesoberfläche. Das Bergamt (zuständige Aufsichtsbehörde) darf diesen Antrag NICHT zulassen und muss ihn ablehnen.“, so die BI in Ihrer Stellungsnahme.

Weitere Informationen auf der Homepage der Bürgerinitiative unter www.salzbergbaugeschaedigte.de

Autor:

Torsten Schäfer aus Wesel

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