"Branchenbuchabzocker" Vor Unterschrift, genau überpüfen!
Der Brief wirkt wie ein amtliches Schreiben, grauer Umschlag mit Briefbogen aus recycelten Papier. Als Absender ist eine „Gewerbeauskunft-Zentrale“ angegeben, die für die Erfassung gewerblicher Einträge wirbt. Der Empfänger wird aufgefordert, die fehlenden Einträge zu ergänzen. Der amtliche Scheincharakter des Formulars wird noch durch den Hinweis auf die „Gewerbeauskunft-Zentrale Xanten“ sowie durch die Forderung nach einer „rechtsgültigen Unterschrift“ untermauert. Mein Nachbar zeigte mir zudem ein Formular, das mit dem mahnenden Aufdruck versehen war: „ Schreiben ist bei Ihnen am 15.11.2011 per Post zugesandt worden!“ Das verunsicherte ihn dann doch, und er fragte nach meinem Rat. Der war recht einfach und lautete, die Schreiben kurzerhand zu vernichten. Denn, wer dieses „Formular“ ausfüllt und zurückschickt verpflichtet sich, für eine nicht näher bezeichnete Leistung 956,40 Euro zus. Umsatzsteuer bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren zu zahlen ( lupenklein gedruckt auf der Rückseite ).
Nach einer Mitteilung der WZ v. 20. Juli gilt die Firma als „neuer Stern am Himmel der Branchenbuchabzocker". Das Landgericht Düsseldorf hat der Firma untersagt, derartige Vertragsformular für den kostenpflichtigen Eintrag per Fax zu verschicken. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Diesmal wurde wohl das Telefonbuch Xanten kurzerhand ohne weitee Prüfung als Grundlage für die Zusendung per Brief gewählt.
Mein Nachbar war daher sehr erstaunt, dass er plötzlich Inhaber einer Firma sein soll. Seine Anschrift auf dem Schreiben lautete: Firma J. R., Straßenwärter,....!?
von Xanten. Da ist wohl kein weiterer Kommentar für die unlautere, mein Nachbar meinte: "betrügerische " Absicht nötig.
Autor:Udo Watzdorf aus Xanten |
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