Stallpflicht für Geflügel im Kreis Wesel
Wie der Kreis Wesel mitteilt, hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW die Kreise und kreisfreien Städte angewiesen, unverzüglich die Stallpflicht für Geflügel flächendeckend anzuordnen.
Für den Kreis Wesel treten diese Regelungen am Donnerstag, 22. Dezember, in Kraft. Die Aufstallpflicht gilt dann auch in Kamp-Lintfort, Moers und Neukirchen- Vluyn. Für alle anderen Gebiete im Kreis Wesel gilt sie ohnehin bereits.
Geflügel ist entweder in geschlossenen Ställen zu halten oder alternativ mindestens unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Betroffen sind Haltungen von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen.
Die anhaltende Dynamik des Seuchengeschehens bei Wildvögeln und der Geflügelpestausbruch in einer Putenhaltung im Kreis Soest sind Anlass für die Ausweitung der Stallpflicht. Die Dauer der Maßnahme ist derzeit nicht absehbar und hängt wesentlich vom weiteren Verlauf der Vogelgrippe ab.
Autor:Christoph Pries aus Xanten |
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