Ist das nicht ärgerlich? Es gibt kein Recht auf Hitzefrei!

Offenbar ein Mann, der selten ins Schwitzen gerät: Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbandsgruppe | Foto: Unternehmehmerverband
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Puhhhh - der "Lorenz" hat lange auf sich warten lassen, dafür brennt er jetzt umso intensiver. In den nächsten Tagen sollen die Temperaturen bis knapp unter die 40 Grad ansteigen. Gut hätten es die Schüler. Bei derartiger Hitze heißt es dann für sie: Hitzefrei!
Darauf, dass es im Arbeitsleben allerdings kein Recht mehr auf Hitzefrei gibt, weist der Unternehmerverband hin. „Arbeitgeber und Beschäftigte müssen im gegenseitigen Einvernehmen durch geeignete Maßnahmen die Situation meistern“, erläutert der Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbandsgruppe, Wolfgang Schmitz, in Anbetracht der einsetzenden Hitzewelle. „Nicht alles, was mit gesundem Menschenverstand geregelt werden kann, braucht ein Gesetz“, so Schmitz. So solle etwa schwere körperliche Arbeit unter freiem Himmel in den heißen Stunden gemieden werden. Hierzu gebe es in vielen Betrieben Möglichkeiten der Arbeitszeitverlagerungen, etwa durch die Nutzung von Gleitzeitregelungen. Aber auch zusätzliche Pausen können an Hitzetagen zur Abkühlung sinnvoll sein. „Es versteht sich dabei für die Unternehmen von selbst, dass man bei großer Hitze Personengruppen wie werdende oder stillende Mütter oder ältere und gesundheitlich gefährdete Arbeitnehmer schont“, führt Schmitz aus.
Wie seht ihr das? Was macht ihr bei solcher Hitze im Betrieb? Gibt es den guten Chef, der dann auch schon mal eine Lage Eis rüberwachsen lässt?

Autor:

Christoph Pries aus Xanten

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