Neue Hoffnung für Mollenhauer?
Gericht gewährt Räumungsschutz bis 01. März 2019

Vorbei sind die Zeiten, in denen Günther Mollenhauer mit einer guten Freundin, die ihn auch gesundheitlich unterstützt, unbeschwert das Leben in seinem Häuschen genießen konnte
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  • Vorbei sind die Zeiten, in denen Günther Mollenhauer mit einer guten Freundin, die ihn auch gesundheitlich unterstützt, unbeschwert das Leben in seinem Häuschen genießen konnte
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Aber was dann?

Erneut hat sich für Günther Mollenhauer ein zartes Pflänzchen mit Namen Hoffnung aufgetan, denn der für den 12. Dezember angesetzte Räumungstermin wurde bis zum 1. März 2019 ausgesetzt. Damit gab das Amtsgericht Rheinberg dem Antrag des Xantener Anwaltes Manfred Gatermann, der seit einiger Zeit die Interessen Mollenhauers in dessen Rechtsstreit gegen die Firma Schomberg Freizeit- und Erholungspark GmbH & Co. KG vertritt, statt. Gatermann hatte unter Hinweis auf das Alter und den nachweislich weiter verschlechterten Gesundheitszustand des 85jährigen Räumungsschutz beantragt. Allerdings hat die Gegenseite ab Zustellung des Beschlusses zwei Wochen Gelegenheit, das Rechtsmittel der Erinnerung gegen den Räumungsschutz einzulegen. „Der Räumungsbeschluss“, so Rechtsanwalt Gatermann, „ist zwar rechtskräftig und wird wohl kaum zurückgenommen werden. Allerdings besteht bei einer gewissen Härte die Möglichkeit, dass die Räumung weiter ausgesetzt wird“. Hierauf hofft er für seinen Mandanten. „Ich möchte gerne solange wie möglich in Xanten und in meinem Holzhäuschen bleiben“, beteuert dieser, lebt er doch seit fast 30 Jahren dort, „Ich bin auch zu Gesprächen bereit“. Das jedoch scheint auf die Gegenseite keinesfalls zuzutreffen. Wie es scheint, möchte diese den Senioren auf jeden Fall los werden. Nachdem der damalige Pachtvertrag mit ihm mehrmals verlängert und dann plötzlich eine weitere Verlängerung ausgeschlossen wurde, kämpft der Wahl Xantener nun um sein vermeintliches Recht. „Ich bin bei der ersten Unterzeichnung des Pachtvertrages von einem lebenslangen Bleiberecht ausgegangen und habe dementsprechend investiert“, beteuert er. Das Gericht gab allerdings der Klägerin Recht, obwohl in einer weiteren Verhandlung die nach Mollenhauers Unterschrift erfolgte nachträgliche Streichung des Verlängerungspassus´ durch die Verpächterin bewiesen wurde. Auch eine Berufungsverhandlung zugunsten Mollenhauers wurde plötzlich abgewiesen, obwohl bereits ein diesbezüglicher Gerichtstermin beim Landgericht Kleve angesetzt war.
Sollte ein weiterer Aufschub über den 01. März 2019 hinaus nicht möglich sein, hofft der Rentner wenigstens darauf, das Häuschen verkaufen zu dürfen. Allerdings ist dies wiederum davon abhängig, ob ein entsprechender Interessent, der erst noch gefunden werden müsste, von der Betreiberin der Anlage einen Pachtvertrag erhielte, denn ohne diesen ist der Erwerb des Häuschens natürlich nicht möglich. Auch der Betreiberin wurde das Haus "gegen einen sachgerechten Preis"angeboten. Hierauf erfolgte allerdings noch keine Reaktion. Mollenhauer will sich vorsichtshalber schon mal nach und nach von allem trennen, was man nicht unbedingt zum Leben braucht.
„Vielleicht lernt man ja dadurch wieder, auf Luxus zu verzichten“, drückt er seine von Galgenhumor geprägten Gedanken aus.
Randolf Vastmans

Autor:

Randolf Vastmans aus Xanten

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