Ein weiterer Fall von Geflügelpest festgestellt
Wie der Kreis Wesel mitteilt, gibt es im Kreis Kleve den ersten bestätigten Ausbruch von Geflügelpest bei Hausgeflügel. Das Influenzavirus vom Typ H5N8 wurde in einem Putenmastbestand in Rees festgestellt.
Am Niederrhein. Um den Betrieb sind ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet worden. Das Beobachtungsgebiet betrifft auch die Kreise Borken und Wesel. Im Kreis Wesel zählen die westlichen Stadtgebiete von Hamminkeln und Wesel sowie Teile der Stadt Xanten zum Beobachtungsgebiet. Die nähere Beschreibung ergibt sich aus der Allgemeinverfügung des Kreises, die am Mittwoch, 28. Dezember 2016, um 0 Uhr in Kraft getreten ist. Soweit sich das Gebiet mit dem bisherigen Sperr- und Beobachtungsgebiet um die Wildvogelfälle in Bislich und Diersfordt überschneidet, gelten dort die strengeren Vorschriften und Fristen nach dem aktuellen Ausbruch bei Hausgeflügel.
Konsequente Hygiene
Kern der Vorschriften sind auch jetzt Aufstallung und konsequente Hygiene. Einschränkungen gibt es für die Vermarktung von Geflügel und Geflügelprodukten. Gewerbsmäßige Geflügelhalter im Beobachtungsgebiet müssen sich an den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises wenden, um von möglichen Ausnahmen Gebrauch zu machen. Geflügelbestände im Beobachtungsgebiet, die noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet worden sind, sind unbedingt dem Kreis Wesel zu melden. Darüber hinaus sind Bestandveränderungen genau zu dokumentieren.
Autor:Christoph Pries aus Xanten |
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