Anmeldepflicht für Osterfeuer in Alpen und Xanten

Nur mit entsprechender Genehmigung dürfen heute noch sogenannte Brauchtumsfeuer, zu denen auch die Osterfeuer gehören, angezündet werden. | Foto: Daniel Magalski
  • Nur mit entsprechender Genehmigung dürfen heute noch sogenannte Brauchtumsfeuer, zu denen auch die Osterfeuer gehören, angezündet werden.
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Oster- und Brauchtumsfeuer sind, wie in vielen anderen Städten und Gemeinden, auch in Xanten und Alpen anmeldepflichtig. In den Kommunen regeln entsprechende Verordnungen die Durchführung.

Alpen/Xanten. Die Durchführung eines Osterfeuers ist der Gemeinde Alpen, Fachbereich Ordnung, spätestens zwei Wochen vor der Durchführung unter Rückgabe eines im Rathaus erhältlichen Vordrucks anzuzeigen.
Es werden grundsätzlich Osterfeuer nur in der Zeit von Ostersamstag bis Ostermontag zugelassen und an diesen Tagen auch nur ab den späten Nachmittagsstunden. Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden (in der Regel bis Mitternacht) vollständig abgebrannt sein.
Der Verbrennungsvorgang ist so zu steuern, dass Gefahren, Nachteile und erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung nicht eintreten können und ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreitung der Flammen oder Funkenflug über die Verbrennungsstätte hinaus verhindert wird. Bei starkem Wind ist eine Verbrennung untersagt.
Für eventuell erforderliche Feuerwehreinsätze bzw. für anderweitige Schäden, die von einem Feuer ausgehen, haftet als verantwortliche Person grundsätzlich zunächst der Eigentümer des Grundstückes, auf dem das Feuer entfacht wird.

Trotz eindringlicher Hinweise der Verwaltung konnte in den vergangenen Jahren immer wieder festgestellt werden, dass Osterfeuer nicht angemeldet bzw. nicht ordnungsgemäß genutzt werden.
Telefonische Auskünfte erhalten Veranstalter unter den Telefonnummern: 02802 912 - 0 oder - 555.

Angaben für die Stadt Xanten

Bei der Stadt Xanten sind folgende Angaben erforderlich:
• Name, Alter (mind. Volljährig), Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der verantwortlichen Person, die das Brauchtumsfeuer durchführen möchte
• Genaue Ortsangabe, wo das Brauchtumsfeuer stattfinden soll
• Datum und Uhrzeit (Beginn und Ende), wann das Feuer angezündet werden soll

Darüber hinaus weist die Ordnungsbehörde darauf hin, dass beim Abbrennen von Osterfeuern einige Regeln zu beachten sind:
• Es darf nur unbehandeltes Holz, sowie Strauchschnitt verbrannt werden, welches
ausreichend abgetrocknet sein muss.
• Abfall, Reifen, Kunststoffe, Sperrmüll etc. dürfen nicht verbrannt werden.
• Die Feuerstelle darf erst unmittelbar vor dem Anzünden auf- bzw. umgeschichtet werden, um eventuell darin befindlichen Tieren eine Fluchtmöglichkeit zu gewährleisten.
• Das Feuer muss ständig beaufsichtigt werden.

Die Osterfeuer können per E-Mail unter ordnung@xanten.de oder telefonisch bei Frau Dudnik unter Telefon: 02801/772-256 angemeldet werden.
Die Ordnungsbehörde wird vor den Festtagen stichprobenartige Kontrollen durchführen, um Verstöße gegen die einschlägigen Regelungen zu verhindern. Nähere Infos zu Art und Umfang sowie zu weiteren Verhaltensweisen rund um das Thema Osterfeuer sind unter http://www.xanten.de/osterfeuer zu finden.

Autor:

Christoph Pries aus Xanten

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