Alte Wasserrechte schnell melden!
Noch bis zum Stichtag 1. März 2013 können alte Rechte und Befugnisse an Gewässern, die bisher nicht im Wasserbuch eingetragen oder zur Eintragung angemeldet sind, bei der Bezirksregierung Düsseldorf geltend gemacht werden.
Am Niederrhein. Alte Wasserrechte und alte Befugnisse, die nicht innerhalb der im Wasserhaushaltsgesetz festgelegten Frist bis zum 1. März 2013 zur Eintragung ins Wasserbuch angemeldet worden sind, erlöschen spätestens am 1. März 2020.
Das Wasserbuch ist ein öffentliches, digitales Verzeichnis, das einen Überblick und Auskunft über die Rechtsverhältnisse an Gewässern gibt. Hierzu zählen auch wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen – etwa für das Entnehmen, Ableiten, Aufstauen oder Absenken von oberirdischen Gewässern sowie für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser.
In Nordrhein-Westfalen sind die jeweiligen Bezirksregierungen für die Eintragung von Wasserrechten zuständig. Sie erteilen Auskünfte aus dem Wasserbuch und nehmen die Anmeldung alter Rechte oder alter Befugnisse entgegen.
Unterlagen beifügen
Dem Auskunftsersuchen und der Anmeldung sollen möglichst folgende Unterlagen beigefügt werden:
• eine Kopie der Urkunde oder des Vertrags über das alte Recht oder die alte Befugnis (sofern vorhanden), sonst Namen der Vorbesitzer und des Gewässers,
• bei Rechtsnachfolgern: ein Grundbuchauszug oder sonstige (amtliche) Dokumente, z. B. Testamente oder Kaufverträge.
Wegen der vielen Anfragen kann die Bearbeitung derzeit einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit der erfolgten Anmeldung des Rechts bleiben die rechtlichen Interessen gewahrt – auch wenn die Eintragung ins Wasserbuch nicht abschließend bis zum 1. März 2013 erfolgt ist.
Autor:Christoph Pries aus Xanten |
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