Stichtag: 30. September 2020 / Bei fehlender Meldung wird der Verbrauch wie in der Vergangenheit geschätzt.
Ablesung der Wasserzähler 2020

Das Kommunale Wasserwerk stellt die Zählerablesung durch Hausbesuche ein, als Vorsorgemaßnahme zum Schutz vor Covid19. Kunden werden erstmalig schriftlich um Abgabe der Zählerstände gebeten und zwar bis 30. September 2020. (Symbolfoto) | Foto: LK-Archiv: BdSt NRW
  • Das Kommunale Wasserwerk stellt die Zählerablesung durch Hausbesuche ein, als Vorsorgemaßnahme zum Schutz vor Covid19. Kunden werden erstmalig schriftlich um Abgabe der Zählerstände gebeten und zwar bis 30. September 2020. (Symbolfoto)
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Als Vorsorgemaßnahme zum Schutz vor Covid19 stellt die KWW GmbH (Kommunales Wasserwerk) die Zählerablesung durch Hausbesuche ein.

In diesem Jahr wird die KWW GmbH ihre Kunden erstmalig schriftlich um Abgabe der Zählerstände bitten. Die nahezu 20.000 Kunden werden die Ableseaufforderung erhalten. Die Abgabe des Zählerstandes kann per zugesandter Postkarte, online, mittels QR-Code, per Fax oder Telefon an die KWW GmbH übermittelt werden.

Bis 30. September 2020

Das Unternehmen bittet ihre Kunden den Zählerstand bis zum 30. September 2020 mitzuteilen und hofft auf rege Teilnahme des neuen Ableseverfahrens.
Bei fehlender Meldung wird der Verbrauch wie in der Vergangenheit geschätzt.

Kunden, die zukünftig die Aufforderung zur Ablesung online erhalten möchten, werden um zusätzliche Mitteilung einer E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer gebeten.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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