Die Kommunalwahl-Zeit in Xanten beginnt
Was Sie über Kandidaten, Parteien und Ihre Wahl-Möglichkeiten wissen müssen

 Nun ist es offiziell: Der Xantener Wahlausschuss stimmte in dieser Woche abschließend über die Parteien, Wählergruppen und KandidatInnen ab, die bei der Kommunalwahl am 13. September in Xanten antreten werden.

Insgesamt bewerben sich neun Parteien für den Rat (CDU, SPD, FBI, Grüne, BBX, Linke, FDP, FoX, SKU) und mit Thomas Görtz (CDU), Olaf Finke (SPD), Valerie Petit (FBI), Stella Werner (FoX), Rainer Groß (Selbstbewerber) sowie Andreas Luschgy (Selbstbewerber) insgesamt sechs KandidatInnen für das Bürgermeisteramt.

Ab dem 10. August werden durch das kommunale Rechenzentrum krzn an alle Wahlberechtigten zentral die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Die Wahlbenachrichtigung enthält Informationen darüber, dass und wie die Wahl durchgeführt wird und in welchem Wahllokal die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können.

Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme nicht am Wahltag im Wahllokal abgeben können oder möchten, können für eine Briefwahl auf der Grundlage ihrer Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein beantragen. Dieser wird benötigt, um seine Stimme per Briefwahl oder vor dem Wahltag im Rathaus abzugeben. Wahlscheine können postalisch, online oder persönlich im Rathaus beantragt werden, dabei kann dann auch direkt die Briefwahl vor Ort im Rathaus erfolgen. Wer einen Wahlschein beantragt, erhält dann zusammen mit dem Wahlschein automatisch alle Unterlagen inklusive Stimmzettel für die Briefwahl. Wahlscheine werden ab dem 17. August vom Wahlamt verschickt bzw. vor Ort ausgehändigt, können jedoch bereits ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. 

Wer hingegen seine Stimme am Wahltag im Wahllokal abgeben möchte (Urnenwahl), benötigt keine weiteren Unterlagen, muss ins Wahllokal jedoch seinen Personalausweis mitbringen und sollte zudem die Wahlbenachrichtigung dabeihaben. Sofern eine wahlberechtigte Person einen Wahlschein beantragt hat, sich dann aber doch für eine Stimmabgabe am Wahltag im Wahllokal entscheidet, muss sie zudem den Wahlschein ins Wahllokal mitbringen.

Das Wahlamt der Stadt Xanten weist mit Blick auf die Corona-Pandemie ausdrücklich darauf hin, dass die Durchführung der Kommunalwahlen mit besonderen Infektionsschutzmaßnahmen verbunden ist. So werden beispielsweise alle Wahlräume mit Spuckschutzwänden, mit ausreichend Desinfektionsmittel sowie mit ausreichend Mund-Nase-Bedeckungen für die Wahlvorstände und alle WählerInnen ausgestattet. Gerade angesichts der hohen Bedeutung demokratischer Wahlen werden die Hygiene- und Infektionsschutzstandards in besonderem Maße beachtet.
Das Wahlamt rechnet damit, dass es bei der diesjährigen Wahl aufgrund der Corona-Pandemie zu
einem stark erhöhten Aufkommen an BriefwählerInnen kommen wird. Insofern wird empfohlen, die
Wahlscheine postalisch oder online zu beantragen. Bei einer persönlichen Beantragung und auch
Briefwahl im Rathaus kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

Begriffsunterscheidungen ...

  •  Wahlbenachrichtigung:Informationsschreiben darüber, dass und wie die Kommunalwahl stattfinden wird.
  • Wahlschein:Wird benötigt, sofern die wahlberechtigte Person ihr Stimmrecht nicht am Wahltag im Wahllokal,
    sondern im Vorfeld (Briefwahl/ Stimmabgabe im Rathaus) wahrnehmen will.
  • Der Wahlschein muss beantragt werden. Informationen darüber können der Wahlbenachrichtigung
  • entnommen werden.Sollte eine wahlberechtigte Person einen Wahlschein beantragt haben und sich doch für eine
    Stimmabgabe am Wahltag im Wahllokal entscheiden, muss der Wahlschein zum Wahllokal
    mitgebracht werden.
  • Wahlzettel/ Stimmzettel:Zettel, auf dem die Parteien und KanditatInnen gelistet sind und auf dem die wahlberechtigte
    Person ihre Stimme abgibt. Die WählerInnen erhalten die Stimmzettel entweder vor Ort im
    Wahllokal oder zusammen mit dem Wahlschein, wenn ein Wahlschein beantragt wurde.
Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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