Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen
Wahlrecht für Betreute und schuldunfähige Straftäter
Die Stadt Xanten weist daraufhin, dass betreute Personen in allen Angelegenheiten sowie Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind aufgrund eines neuen Urteils des Bundesverfassungsgerichts für die Europawahl am 26. Mai wahlberechtigt sind. Betroffene haben die Möglichkeit einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt der Stadt Xanten zu stellen.
Fragen hierzu beantwortet das Wahlamt unter Tel. 02801/772-274
Autor:Lokalkompass Xanten aus Xanten |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.