Sondersitzung des Rates über die geplanten Steuererhöhungen verschieben!

Nach den Ausführungen in der Drucksache St 09/390 sollen die Fiktivhebesätze bei der Grundsteuer B auf 413 ( +33 %P) und bei der Gewerbesteuer auf 411 (+11%P) angehoben werden. Unter Übernahme der in der Drucksache festgehaltenen Berechnungen, würde sich ein fiktives Aufkommen bei der Grundsteuer B = 2.695.238€ (gegenüber bisher = + 208.832 €) sowie bei der Gewerbesteuer = 4.623.750 € (gegenüber bisher = + 90.000 €) ergeben. Der zusätzliche „Schaden“ betrüge demnach ca. 300.000 €.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die einer Probeberechnung für das kommende Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 zu Grunde liegenden Konsequenzen politisch durchsetzungsfähig sind. Sehr viele Gemeinden würden dann ihre Hebesätze mit der Folge landesweiter Erhöhungen der Realsteuern (über die Grundsteuer B auch der Mieten) anheben.
Auf der Grundlage der vorstehenden Einschätzung halte ich kurzfristige Beschlüsse des Hauptausschusses und des Rates über den Erlass einer Hebesatzsatzung für die Stadt Xanten für verfrüht. Das vorgetragene Argument = Versand der Grundbesitzabgaben für 2011 ist nicht geeignet, die Mehrerträge in Höhe von 339.000€ bereits jetzt „auf Verdacht“ von der Xantener Bürgerschaft und den Xantener Gewerbetreibenden anzufordern.
Zunächst müsste die Entscheidung des Landtags NRW abgewartet werden.
CDU, SPD und FDP sollten gleichermaßen auf ihre Landtagsabgeordneten einwirken, dass dieses Gemeindefinanzierungsgesetz nicht in dieser Form verabschiedet wird.
Herbert Dissen

Autor:

Herbert Dissen aus Xanten

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