Pressemitteilung der Stadt Xanten vom 18.07.2014

Keine Rechtsmittel seitens der Stadt in Sachen Bioenergiezentrum

Bürgermeister Thomas Görtz stellt klar, dass es seitens der Stadt Xanten keinerlei Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 06.05.2014 zur Nichtigkeitserklärung des Bebauungsplanes zum Projekt „Bioenergiezentrum“ gegeben hat und auch nicht geben wird.

Fälschlicherweise kursiert derzeit die Behauptung, dass die Stadt eine sogenannte „Nichtzulassungsbeschwerde“ eingelegt habe und deshalb das Verfahren nunmehr beim Bundesverwaltungsgericht fortgeführt werde.

Vielmehr haben die Vorhabenträger selbst, d.h. die Bioenergie Xanten GmbH & Co. KG, als Beigeladene eine solche Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Dieses Rechtsmittel erfolgte auf eigene Entscheidung der Betreibergesellschaft und ohne Rücksprache mit der Stadt betonte der Bürgermeister. Erst vor kurzem wurde die Stadt über dieses neuerliche Verfahren seitens des Oberverwaltungsgerichtes informiert. Der Bürgermeister hat darüber im Rahmen der Gesellschafterversammlung der Netzwerke Xanten GmbH entsprechend berichtet. Zu weiteren Einzelheiten kann die Stadt sich noch nicht äußern, da weitere Details der Beschwerde, insbesondere der Begründung, derzeit hier nicht vorliegen.

gez. Thomas Görtz
Bürgermeister

Autor:

Randolf Vastmans aus Xanten

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