Öffentliche Auslegung des HochWasserRisikoManagementPlan Niederrhein
Die Öffentlichkeit hat bis zum 30.06.2015 die Möglichkeit, den Entwurf der Bezirksregierung Düsseldorf einzusehen und dazu Stellung zu beziehen.
Grundlage ist die EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie aus dem Jahre 2007.
Wir, die HochWasserSchutz-Initiative vom Niederrhein (HWS), haben von dem umfangreichen Entwurf einen Auszug erstellt damit die relevanten Texte für Jedermann leichter zu erkennen sind.
Hierzu der entsprechende Link: http://www.nr-feldmann.de/D-HWS/D-Veroeffentlichungen.html
Sie werden erkennen, was die Bezirksregierung unter "Management" versteht und was der Entwurf mit dem EU-Ziel nichts gemeinsam hat.
EU-HWRM-RL: Kapitel 1 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - Artikel 1
„Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen.“
Kritik am Entwurf ist angebracht!
Unter Management versteht die Öffentlichkeit eine konkrete Organisation von Aufgaben und Abläufen.
Hierzu gehören die Teilaufgaben: Planung, Organisation, Realisierung und Kontrolle einer Aufgabe.
Hinsichtlich der Umsetzung der EU-HWM-RL besteht die Aufgabe der Länder darin, sich konkret um die Vorsorge und Schadensverhinderung von Hochwasserereignissen einzusetzen.
Autor:H.-Peter Feldmann aus Xanten |
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