"Nacht- und Nebelaktion" Fällung von Kopfbaumweiden

Hier stehen sie noch, die "geschützten" Bäume.
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Den Charme einer niederrheinischen, bäuerlichen Landschaft machen u.a. auch die Reihen von Kopfbaumweiden aus. Auch nach dem zweiten Weltkrieg wurden diese kurzstämmigen Bäume noch beschnitten. So erhielten sie allmählich ihre typische Kopfform. Die geernteten flexiblen, aber festen Ruten verarbeitete der Korbflechter u. a. zu Körben und anderem nützlichen Flechtwerk für Haus und Hof. Heutzutage wird diese Pflege u. a. von Landwirten oder Naturschützern vorgenommen. In der letzten Woche wurde in Xanten eine Kopfbaumreihe entlang der Sonsbecker Straße gefällt. Beherzt und couragiert stellte sich eine pensionierte, ehemalige Pädagogin vor die noch stehenden Weiden und stoppte die weitere Fällung. Bewunderungswürdig! Anders die Stadt Xanten. Aus ähnlichen Fällen in der Vergangenheit hätte ihr bekannt sein müssen, dass die Bürger auf derartige, als überfallartige empfundene Baumfällung höchst sensibel reagieren. Letztmalig beim Roden auf einem Teilstück der ehemaligen Boxteler Bahn. Grundsätzlich sind Kopfbaumweiden im Geltungsbereich des gültigen Landschaftsplanes geschützt. Hier greifen aber der Bebauungsplan und die Baumschutzsatzung der Stadt Xanten. Die Aktion dürfte daher wohl rechtmäßig sein. Trotzdem wäre eine vorherige Ankündigung und nachweisbare Begründung wohl nicht als aufdringlich oder als überflüssig empfunden worden. Möglicherweise wäre im Gespräch mit den Beteiligten eine weichere Alternative zu dem Kahlschlag gefunden worden. Die immer wieder beschworenen Bürgerfreundlichkeit und Bürgernähe erschöpfen sich nicht nur im materiellen Recht, sondern auch darin, wie die Verwaltung darüber hinaus mit den Empfindlichkeiten der Bürger umgeht. Sekundärtugenden, wie Höflichkeit und Respekt adeln eine bürgerfreundliche Verwaltung. Sie fördern zudem die Akzeptanz von Verwaltungshandeln. Damit wäre sicherlich beiden Seiten gedient.

Hier stehen sie noch, die "geschützten" Bäume.
Autor:

Udo Watzdorf aus Xanten

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