Krematorium Neubau im Industriegebiet Birten
Anlieger wehren sich
Versammlung im Hotel Birten
Der geplante Neubau eines Krematoriums im Gewerbegebiet Birten erhitzt z. Z. die Gemüter der benachbarten Gewerbetreibenden; aber auch vieler Birtener Bürger. Die Stadt Xanten hatte das Bauvorhaben genehmigt, da es im Industriegebiet vorgesehen ist und, so Bürgermeister Thomas Görtz, nichts gegen die Errichtung spricht. „Das Krematorium ist mit Filtern ausgestattet und wird bei einer Panne automatisch abgeschaltet“, zitiert er die entsprechenden Bemerkungen aus dem Bauantrag und fährt fort, „Es handelt sich bei dem Klever Unternehmen „Feuerbestattungen Niederrhein GmbH“ um einen Gewerbebetrieb, der Steuern und Arbeitsplätze nach Xanten bringt. Da das betreffende Grundstück am äußersten Ende des Gewerbegebietes, welches an der Stelle sogar noch Industriegebiet ist und weit entfernt von Wohngebieten liegt, gibt es nichts, was dagegen spricht. Das wäre, lt. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes lediglich der Fall, wenn es einen Trauerraum gäbe, der allerdings hier nicht genehmigt wurde.
Die Anlieger sind ob der, erst mit einem Brenner, später einem zweiten und innerhalb von zehn Jahren noch zwei weiteren Brennern ausgestatteten Anlage freilich anderer Meinung und hielten deswegen gestern eine Versammlung im Hotel Birten ab. Während bei einigen von Pietätlosigkeit die Rede war, da viele Bewohner der Seniorenresidenz Burg Winnenthal zum Einkaufen den neuen Aldi Markt in Birten aufsuchten und dabei künftig am Krematorium vorbei müssten oder die Feuerbestattungen inmitten von Abraum- und anderen Gewerbegrundstücken stattfänden, äußerten andere ihre Befürchtungen, dass in Zukunft Kunden wegbleiben oder ihre Grundstücke an Wert verlieren könnten. Joachim Tenhaef, Inhaber des ansässigen Obst- und Gemüse Großhandels, befürchtete, wie auch andere Gewerbetreibende, wesentliche Einkommenseinbußen durch den Betrieb des Krematoriums. Außerdem wurden hier Urteile von anderen Gerichten zitiert, in denen der Bau von Krematorien in Gewerbegebieten allgemein abgelehnt wurde.
Alle kritisierten die ihrer Meinung nach unzureichende und späte Information der Gewerbetreibenden, von denen nur sechs unterrichtet worden sein sollen; aber auch der Bürger, für welche die Stadt gestern eine Pressemitteilung herausgegeben hatte. Allerdings wurde, so Thomas Görtz, die Baugenehmigung erst am 24. Oktober erteilt.
So beschloss man einstimmig, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, gegen das Bauvorhaben zu klagen und kurzfristig eine Bürgerversammlung einzubeziehen. Für die Klage bleibt den Beteiligten ein Zeitraum von ca. drei Wochen.
Bleibt abzuwarten, ob der Verkauf des entsprechenden Grundstückes, für den bis jetzt lediglich ein Vorvertrag existiert, durch die Klage verhindert wird oder, wie geplant stattfinden kann.
Wir bleiben am Ball.
Randolf Vastmans
Autor:Randolf Vastmans aus Xanten |
2 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.