Keine Beteiligung der Stadt Xanten am neuen Landesentwicklungsplan!
Beteiligungsverfahren zum
Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung hat am 25. Juni 2013 den Entwurf eines neuen Landesentwicklungs-plans beschlossen. Zu diesem Entwurf werden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen vom 30.08.2013 bis 28.02.2014 beteiligt. Dazu gehört nach Auskunft der Landesplanungsbehörde auch die Stadt Xanten!
Im Gegensatz zu anderen Kommunen und des Kreises Wesel liegt von der Stadt Xanten bisher keine Stellungnahme vor.
Mit Verwunderung muss festgestellt werden, dass weder dem Rat noch dem Ausschuss für Umwelt und Planung hierzu eine Information zugeleitet wurde. Dieses Thema ist von der Verwaltung / dem BM auf keine Tagesordnung gesetzt worden.
Der Entwurf des neuen LEP NRW enthält wichtige Vorgaben für alle räumlichen Planungen und Maßnahmen, insbesondere für die Regionalpläne, gemeindlichen Bauleitpläne, Landschaftspläne und andere Fachpläne.
Der neue Landesentwicklungsplan dient der Flächenvorsorge für zukünftige Heraus¬for-derungen. Dies betrifft so unterschiedliche Themen wie:
• Wohnsiedlungsflächen
• Gewerbe- und Industriestandorte
• Rohstoffe, Auskiesungen
• vorbeugenden Hochwasserschutz,
• Energieerzeugung
• Naturschutz
• Wald und Landwirtschaft
• Wasserressourcen,
• Erholungsfunktion, Grünzüge, Luftkurort
Die Stadtentwicklung Xanten wird über die Vorgaben des LEP NRW wesentlich beeinflusst. Insbesondere wird auf eine mögliche Verringerung der Wohnsiedlungsflächen im Rahmen einer Umsetzung des Flächensparens verwiesen.
Die ergänzenden Festlegungen für gewerblich-industrielle Bereiche sind von besonderer Bedeutung! Hieraus leitet sich unser Auffassung nach eine zwingende Information und Beteiligung des Stadtrates ab!
Erschwerend ist, das RVR seit 35 Jahren den ersten einheitlichen Regionalplan aufstellt.
Mit diesem Regionalplan, zudem der LEP wichtige Vorgaben enthält, werden die Rahmenbedingungen für die Flächennutzungspläne aller Städte geschaffen, bei denen Boden in Anspruch genommen wird. Die Städte und Planungsträger sind an die Zielaussagen des Regionalplanes gebunden; sie brauchen künftig bei der Aufstellung oder Änderung ihrer Flächennutzungspläne die Zustimmung des RVR.
Die Arbeit an den Masterplänen in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung sowie Raum- und Siedlungsstruktur, die der RVR gerade erstellt, geht parallel zum Aufbau der Regional-planung weiter. Darum wäre eine Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des neuen LEP NRW mit der vorgesehenen Bürgerbeteiligung sehr wichtig gewesen.
Die Stadt hat diese Chance verspielt. Bedauerlich aber wahr.
Die FBI Fraktion erwartet vom Bürgermeister eine Antwort, warum der Rat der Stadt Xanten nicht wie in den anderen Kommunen weder informiert noch beteiligt wurde.
Herbert Dissen
Autor:Herbert Dissen aus Xanten |
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