Hundessteuer muss sein. Die überzeugende Antwort aus dem Rathaus!

Hier folgt die Stellungnahme der Stadt Xanten

Xanten, den 30.06.2010
Der Bürgermeister

Zugestellt am:
Zur Post am:

Drucksache Nr. St 09/254
-öffentlich-

Hauptausschuss Behandelt am: 07.07.2010
Rat Behandelt am:

Antrag des Herrn Udo Watzdorf auf Abschaffung der Hundeteuer

Sachverhalt:
Herr Watzdorf hat unter dem 11.06.2010 den in der Anlage abgedruckten Bürgerantrag gestellt.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Hundesteuer ist in Xanten seit vielen Jahren ein fester Bestandteil der Gemeindefinanzierung. Im Jahr 2008 betrug das Aufkommen aus der Hundesteuer 154.875 € (entspräche ca. 23 % - Punkte der Grundsteuer B). Durch die Verlängerung der Geltungsdauer der Hundesteuermarken wurden die Verwaltungskosten der Erhebung nochmals nachhaltig gesenkt. Die Stadt Xanten würde durch die Abschaffung der Hundesteuer auf eine Einnahme verzichten, deren Erhebung einen effektiven Ertrag erbringt und im Gemeindefinanzierungsausgleich keine Anrechnung (anders als die Grundsteuer) erfährt.

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Erhebung einer Hundesteuer bestehen nicht. Die vom Antragsteller vorgebrachten Argumente für eine Abschaffung der Hundesteuer treten hinter dem fiskalischen Nutzen der Steuererhebung zurück. Zugleich hat die Steuererhebung ordnungspolitische Nebeneffekte. Die Hundesteuer führt zu einer Regulierung der Anzahl der Hunde im Stadtgebiet.

Beschlussvorschlag:

Der Antrag des Herrn Watzdorf auf Abschaffung der Hundesteuer wird abgelehnt.

Drucksachen-Nr. St 09/254

Druckfreigabe und Veröffentlichung erteilt.

Xanten, den
Strunk
Bürgermeister

Persönliche Anmerkung

Der Hauptausschuss tagt am 7. Juli und der Rat am 14. Juli, jeweils ab 17,00 Uhr im Rathaus Xanten.

Autor:

Udo Watzdorf aus Xanten

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