Hundeanleinpflicht im Wald
Grundsätzlich dürfen Hunde im Wald unangeleint laufen -Landesforstgesetz NRW/LFoG. Aber nur auf den Wegen. Das ist auch für die angrenzenden Wälder von Sonsbeck gültig. Doch, es gibt mindestens eine Ausnahme. So gilt in dem Waldstück “Die Hees” eine Anleinpflicht. Nach dem gültigen Landschaftsschutzplan Sonsbeck/Xanten ist es verboten, dort Hunde auch auf Wegen unangeleint/frei laufen zu lassen. Diese besondere Rechtsvorschrift “bricht” die allgemeinen Regelung des LFoG. Grund für diese Einschränkung waren zahlreiche Beschwerden über frei laufende Hunde -zwischen Hunden und Spaziergängern, Hunden und Pferden oder Hundehaltern-. Leider ist auch heute noch zu beobachten, dass Rücksichtnahme auf andere Waldbesucher für einige Hundehalter ein Fremdwort ist. Da keimen schon die Wurzeln für neue, lokale Verbote! Nur, wo dürfen andererseits Hunde frei laufen, ohne u. a. Spaziergänger, Reiter oder Landwirten zu behelligen?
Autor:Udo Watzdorf aus Xanten |
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