Gemeindestraße grundsaniert - Anlieger "ruiniert"!
Eine Gemeindestraße dient dem öffentlichen Verkehr: Als öffentliche Straße steht sie grundsätzlich jedermann, ob privat, gewerblich, touristisch oder öffentlich ( Linienbusse des ÖPNV/Schülerbusse
) zur Nutzung offen. Daher ist doch nur recht und billig, wenn sich jedermann auch an den Kosten einer verkehrsgerechten Wiederherstellung schadhafter Straßen beteiligt. Eigentlich so selbstverständlich, dass sich weitere rechtliche Ausführungen erübrigen. Zahlreiche Länder Europas sowie auch etliche Bundesländer kennen diese finanzielle Belastung der Bürger nicht bzw. beabsichtigen den Wegfall. Auch Anlieger einer Bundes-, Land- oder Kreisstraße in der Gemeinde (aktuell Durchgangsstraße der Gemeinde Marienbaum ) bleiben von Straßenausbaugebühren unbelästigt. Sie können/müssen ihr Erspartes z.B. für die Reparatur oder energetische Maßnahmen im/am Haus ausgeben,
Das Land NRW lässt den Kommunen bereitwillig „Fördergelder“ zukommen. Das freut insbesondere die Verwaltungsspitzen der Kommunen, die diese Geldern freudig in Leuchtturmprojekte mit oft ungewissen Erhaltungskosten stecken. So hat das Land NRW der Stadt Xanten bekanntlich ca. 4 Millionen ( Steuergelder ) für die "Verhübschung" der Wallanlagen spendiert. Die Stadt lies sich nicht lumpen und packte aus dem Stadtsäckel noch 1,4 Millionen drauf. Die Wallanlagen wurden im „Dorf-und Entwicklungsplan Xanten 2020 aus dem Jahre 2003 ( „Castro“-Plan ) bereits "...als für die Erholung attraktive Grünflächen“ erwähnt. Also tauglich und mehr als ausreichend für einen „Luftkurort“, der auf der Rangliste der verschiedenen Kurorte den letzten Platz ziert.
Nebenbei erwähnt, Anlieger bezahlten für diese ästhetische und erholsame Wohltat, für dieses Outdoor-Spa direkt vor oder hinter ihrer Haustür keinen Cent. Doch in NRW werden Anlieger der sanierten Gemeindestraßen weiterhin unbarmherzig zur Kasse gebeten. Da müssen Bürger, ob alt oder jung, ob vermögend oder unvermögend, ob das Haus entschuldet oder noch mit Hypotheken belastet ist, vier-bis fünfstellige Beträge ( z. B. teilweise in Höhe von mehr als einer Jahresrente ) für dieses Kollektivgut aufbringen. Eigentum verpflichtet wird dem verdutzten Anlieger des öfteren entgegnet. Nur, der Anlieger ist nicht Eigentümer der Straße, er kann sie auch nicht erwerben, sondern der Eigentümer der öffentlichen Straße ist die Gemeinde. Der Anlieger bezahlt seine „Verpflichtung“ beim Kauf mit der Grunderwerbssteuer und mit der jährlich anfallenden Grundsteuer.
Leider wird die schwarz/gelbe Landesregierung von der grundsätzlichen Erhebung von Anliegergebühren wohl nicht abweichen. Sie sucht jedoch derzeit eine “rechtssichere“ Lösung! Diese wird sehr wahrscheinlich so aussehen, dass wegen unterschiedlicher Falleinschätzung, -beurteilung weiterhin rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Kommune mit Hilfe von Rechtsanwälten und Gerichten gesetzlich geklärt werden müssen.Nebenbei bemerkt, mit dieser Zwangsabgabe für eine grundsanierte, fast neuwertig Straße helfen die belasteten Anlieger der Stadt - also der Allgemeinheit - den hohen Schuldenberg abzubauen, weil diese Straße höher bilanziert werden kann.
Die derzeitige Landesregierung wäre gut beraten, wenn sie endlich diese ungerechte, unsoziale und daher undemokratische Praxis aus einer obrigkeitshörigen Zeit aufgibt. Einer Zeit, in der Pferdefuhrwerke Straßen befuhren. Sie sollte das entsprechende Gesetz so gestalten, dass nur die Kommune, also die Allgemeinheit für dieses Kollektivgut aufkommt. Geld wäre/ist im Haushalt des Landes sicherlich vorhanden. Das Land braucht nur die Vergabe von hohen Fördergeldern grundsätzlich nicht a priori für freiwillige, prestigeträchtige Leuchtturmprojekte ( „Kurpark“ in Xanten) zahlen , sondern die Vergabe vorrangig von der Erledigung ihrer Pflichtaufgaben ( z. B. Erhaltung eines funktionierenden Verkehrsnetzes) abhängig machen.
Autor:Udo Watzdorf aus Xanten |
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