CDU Xanten möchte auf Bestattungswünsche reagieren
Garten der Erinnerung
Auf Alpens städtischem Friedhof gibt es bereits einen Erinnerungsgarten. Diese relativ junge Möglichkeit der Bestattung wünscht sich die CDU auch für Xanten, wie aus einem Antrag für die nächste Ratssitzung hervorgeht.
Seit 2003 gibt es in NRW keine Sargpflicht mehr. Im selben Jahr wurde das Sterbegeld abgeschafft. Staatliche Unterstützung im Todesfall ist seither bei Bedarf auf eine Unterstützung durch das Sozialamt reduziert. Im gleichen Zeitraum sind die Kosten für eine Bestattung zuzüglich der Kosten für Grabstein und Grabpflege deutlich gestiegen. Vor diesem Hintergrund macht u.a. die katholische Kirche die Tendenz aus, dass gegenwärtig – notgedrungen oder bewusst – weniger Geld für Bestattungen aufgebracht wird. Diese Tendenz geht einher mit einer allgemein festzustellenden Individualisierung, Digitalisierung und Pluralisierung des Themas Sterben, Tod und Trauer.
Wandel der Bestattungskultur
Der daraus resultierende Wandel der Bestattungskultur wird auch auf dem städtischen Friedhof in Xanten sichtbar, dessen äußeres Erscheinungsbild sich in den letzten Jahren spürbar verändert hat. Das heißt, die Belegung einzelner Grabfelder mit Gräbern in herkömmlicher Weise ist nicht mehr so dicht wie dies früher einmal der Fall war. Bedingt durch einen deutlich verstärkten Trend zu Feuerbestattungen entstehen stattdessen mehr und mehr kleinere Grabstätten für die Beisetzung von Urnen. Diesem Umstand sollte nach Auffassung der CDU durch die Anlage eines Memoriam-Gartens Rechnung getragen werden. Diese Bestattungsform erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Ihr liegt der Gedanke zugrunde, Verstorbene dauerhaft in Erinnerung zu behalten, ohne den Ort des Gedenkens über viele Jahrzehnte hinweg selbst pflegen zu müssen.
Parkanlage auf dem Friedhof
Auf diese Entwicklung könnte mit der Anlage eines zusammenhängenden park- oder gartenähnlichen Areals auf dem Friedhof reagiert werden. Die Kosten für die Nutzung der gemeinsamen Grabstätte teilen sich die beteiligten Angehörigen, indem jede „Partei“ einmalig einen festen Betrag zahlt, mit dem sowohl die gärtnerische Pflege als auch der Grabstein abgegolten sind. Auf diese Weise könnten Hinterbliebene sicher davon ausgehen, bei einem Besuch auf dem Friedhof eine gepflegte Grabstelle anzutreffen.
Autor:Lokalkompass Xanten aus Xanten |
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