Freie Fahrt für Radfahrer in der Fußgängerzone Xanten (Zeitlich befristet)

Seit 5. November 2015b dürfen Radfahrer in der Zeit von 20,00 Uhr bis 08,00 durch die Fußgängerzone radeln, ohne eine Ordnungswidrigkeitsanzeige zu riskieren. Dies, obwohl der Rat der Stadt in seiner Sitzung im Sommer 2007 einen Bürgerantrag zur Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrer einstimmig abgelehnt hatte. Zwar bezog sich der Antrag auf eine grundsätzliche Freigabe, alternativ aber auch für eine zeitlich befristete.
Die neue, sinnvolle und vernünftige Regelung hat die Verwaltung nun eigenständig "auf vielfachen Wunsch" beschlossen. So unbürokratisch auf Wünsche von Bürgern eingehend kann Verwaltung auch handeln!

Wichtig dürfte der Hinweis zu sein, dass die Radfahrer in der Fußgängerzone nur "Schrittgeschwindigkeit" fahren dürfen und auf Fußgänmger Rücksicht zu nehmen haben. Wenn nötig, muss der Radfahrer absteigen (§ 1 StVO).en

Autor:

Udo Watzdorf aus Xanten

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