Flächenverbrauch-Flächenversiegelung-"Flächenfraß"-Xanten
s geht um unsere Lebensgrundlagen“ sagt der Umweltminister NRW Johannes Remmel. Den deutschen Bauern-und Rheinischen Landwirtschaftsverband und den Naturschutzbund weiß er dabei auf seiner Seite. Boden ist bekanntlich kein vermehrbares Schutzgut. Die Erhaltung der natürlichen Filter-, Puffer und Lebensraumfunktionen von landwirtschaftlich genutzten Böden als Quelle zur Erzeugung von Nahrungsmitteln von Mensch und Tier ist von höchster Bedeutung für die Lebensqualität. Bei Nichtbeachtung bestehen nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser, die Pflanzen, die Luft, das Klima und den Boden selbst. Das Land NRW hat daher das Ziel, den landesweiten Flächenverbrauch stark zu beschränken. Dagegen wirkt die geplante Wohnbebauung im Hochbruch geradezu kontraproduktiv. Verplant wird eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche, die wegen der schwierigen Bodenverhältnisse nur bedingt zur Wohnbebauung geeignet sein dürfte. So unterhält die Lineg dort eine Dauermessstelle für die Beobachtung des Grundwassers. In der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes zur parallelen Anpassung des Bebauungsplan 163 im Jahre 2006/7 (die Fläche grenzt an die nun vorgesehene Wohnbebauung) wird u.a. ausgeführt, dass die anstehenden Böden grundsätzlich für eine Versickerung geeignet sind. Doch wegen des hoch stehenden Grundwassers eine Versickerung des Niederschlagswassers nicht möglich ist. Dies schien damals wegen der geringen Anzahl der Häuser (5) und der kleinen Fläche (0,4 ha) vernachlässigenswert. Zudem stellte diese Bebauung eine Arrondierung dar, so wie es in dem Stadt-und Dorfentwicklungsplan 2020 und auch von den Umwelt-/Naturschutzorganen empfehlen. Jetzt sollen aber ca. 100 Häuser gebaut werden, auf einer angrenzenden Fläche von ca. 6,5 ha, wohl mit ähnlichen Bodenverhältnissen. Auf dem Luftbild zeigt sich deutlich dass hier ein umfangreicher Flächenverbrauch und auch Flächenversiegelung, eine Art aggressiver „Flächenfraß“ geplant ist. Eine Arrondierung sieht anders aus. Diese Maßnahme war in dem vorgenannten Entwicklungsplan aus 2003, der höchst demokratisch mit vielen Gremien bürgernah erarbeitet und vom Rat schließlich in der vorleigenden Fassung chabgestimmt worden ist, auch nicht vorgesehen.
Die Bedenken der Anwohner wegen schädlicher Folgen ist sicherlich verständlich. Dass insbesondere Wasser in die Keller ihrer Häuser eindringt, mag gering sein, auszuschließen ist es aber nicht. Das Risiko bleibt, und niemand wird später hierfür Verantwortung tragen wollen. Im Hinblick auf die Umweltziele und der möglichen Schäden für die vorhandenen Gebäude sollte von dem Plan Abstand genommen werden.
Auf dem Luftbild heben sich zwei graue Flächen ab. Dies sind die nassen, gern okkupierten Freizeitflächen von unseren gefiederten Wintergäste.
Eingesehene Unterlagen:
Stadt-und Dorfentwicklungsplan Xanten 2020 aus 12/2003
Verkehrsentwicklungsplan Stadt Xanten aus Juni 2003
94. Änderung des Flächennutzungsplanes aus 2006/2007
Autor:Udo Watzdorf aus Xanten |
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