Flächennutzungsplan: Sonsbecker werden angehört!

Der Rat der Gemeinde Sonsbeck will den Flächennutzungsplan ändern. Die Entwicklung des Gebietes soll, so Bürgermeister Leo Giesbers, in einer Bürgeranhörung vorgestellt werden. Die Bürgeranhörung findet am Dienstag, 4. Dezember 2012, um 18 Uhr im Kastell, Herrenstraße 2, statt. Hier werden Anwohner und Sonsbecker Bürger über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Hier können auch Anregungen, Wünsche, Fragen und Kritik vorgetragen werden.

Hamb. Die Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein GmbH betreiben seit fast 20 Jahren auf dem Gelände der ehemaligen Klosteranlage St. Bernardin eine Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen. Seit 1882 hatten sich hier die Franziskanerinnen um die Betreuung, Versorgung und Förderung von Mädchen mit geistigen Behinderungen gekümmert.Da der Bedarf an Plätzen in der Altenhilfe bei Menschen mit Behinderungen weiter steigen wird, ist zusätzlicher Wohnraum erforderlich, der auf die Bedürfnisse älterer Behinderter ausgerichtet ist.

Klosteranlage erhalten

Ein derartiges Gebäude auf der Fläche zu errichten, die im bisherigen Flächennutzungsplan dafür ausgewiesen ist, würde den Charakter der Klosteranlage und den umgestalteten Landschaftspark völlig entwerten. Da das Gebäude und Teile des Parks unter Denkmalschutz stehen, wäre dies ein weiterer Hinderungsgrund. Die Öffnung der Einrichtung für Bürger der umliegenden Gemeinden wird durch den Bauerngarten, Spielplatz, Minigolfanlage, Feuerstelle und Kneippbecken im Rahmen des Landschaftsparks ermöglicht und gefördert. Diese Fläche sollte gerade wegen der Nutzung durch die Öffentlichkeit in dieser Form erhalten bleiben.

Ausweitung der Fläche

Eine Ausweitung der Fläche für den Gemeinbedarf „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ auf das gesamte Flurstück 140, Gemarkung Hamb ermöglicht eine Bebauung außerhalb des Geländes und ergäbe eine sinnvolle Ergänzung zu den denkmalgeschützten Gebäuden und Parkflächen. Es ist geplant ein Baufenster von ca. 40 m Tiefe und 200 m Breite für eine mögliche Erweiterung an der nördlichen Grundstücksgrenze auszuweisen. Der Charakter der alten Klosteranlage bliebe erhalten. Die vorhandene Infrastruktur, Heizungsanlage, Schwimmbad, Gemeinschaftsräume und der Landschaftspark könnten gemeinsam genutzt werden. Eine gesonderte Erschließung des Geländes ist nicht erforderlich. Zufahrtsweg, Abwasserkanal und weitere Versorgungsleitungen sind vorhanden.

Zwei Bauabschnitte

Die Gebäude würden in zwei Abschnitten entstehen. Die Fläche bis zur Einfahrt ins jetzige Gelände wird nach Änderung des Flächennutzungsplanes direkt zur Errichtung einer Altenhilfeeinrichtung für Menschen mit Behinderungen genutzt. Im zweiten Abschnitt kann zu einem späteren Zeitpunkt, je nach Bedarf, eine Altenhilfeeinrichtung oder eine Wohneinrichtung für behinderte Kinder und Jungendliche entstehen.

Autor:

Christoph Pries aus Xanten

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