Aufruf des Wahlamts zu nicht erhaltenen Briefwahlunterlagen
Ersatzunterlagen können noch bis Samstag, 12. September, 12 Uhr, ausgestellt werden!

In den letzten Tagen kam es vereinzelt zu Fällen, in denen Briefwahlunterlagen(Wahlscheine) bisher nicht oder erst lange nach Beantragung zugestellt wurden. Trotz der
immensen Anzahl von mittlerweile 5.500 Briefwahlen hat das Wahlamt alle Wahlscheine spätestens
am dritten Tag nach Beantragung zur Post gegeben. Leider ist es in bisher ca. 30 Fällen dazu
gekommen, dass die Unterlagen erst rund drei Wochen nach Verschickung zugestellt wurden.

Die Verwaltung erklärt dazu: „Der Postzusteller, den wir beauftragt haben, hatte größere Probleme damit, die große Masse zubewältigen. Wir sind daher Anfang September zur Deutschen Post AG gewechselt, um die
rechtzeitige Zustellung gewährleisten zu können“, erklärt Wahlleiter Niklas Franke. „Das Problem
betrifft leider auch andere Kommunen.“

WählerInnen, die die Briefwahl und den Wahlschein beantragt, ihre Unterlagen jedoch bis Freitag
nicht erhalten haben, sollten sich umgehend ans Wahlamt wenden. Bis Samstag, 12.09.2020, 12:00
Uhr (gesetzliche Frist), können für nicht zugegangene Wahlunterlagen Ersatzunterlagen ausgestellt
werden. Sofern die Unterlagen trotz Antrag nicht zugestellt wurden, ist es nicht möglich, sein
Wahlrecht am 13.09.2020 im Wahllokal auszuüben. Hierfür würde nämlich der Wahlschein benötigt.
Wer also die Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat und sich bis Samstagmittag nicht
beim Wahlamt meldet, hat sein Wahlrecht verwirkt.

Eigene Schutzmaske und eigenen Stift ins Wahllokal mitbringen

Das Wahlamt der Stadt Xanten ruft zudem alle Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme im
Wahllokal abgeben wollen, dazu auf, eine eigene Mund-Nase-Bedeckung („Schutzmaske“) und
einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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