Deichkronenweg Obermörmter
Deichverband verwehrt Zustimmung zur öffentlichen Nutzung
Bürgermeister Görtz hält Begründung für Vorwand
Am 17.11.2017 wurde der vom Rat der Stadt Xanten bereits beschlossene Vertragsentwurf zur öffentlichen Nutzung des Deichkronenweges in Obermörmter im Deichstuhl des Deichverbands Xanten-Kleve beraten und laut Bürgermeister Thomas Görtz, letztendlich mehrheitlich mit der Begründung abgelehnt, die Stadt Xanten habe durch ihre Ausweisung des Deichkronenweges in Vynen als Fahrradstraße ihre Unzuverlässigkeit als Vertragspartner bewiesen.
Görtz hält dies für eine sehr unerfreuliche und sachfremde Entscheidung, zumal das eine mit dem anderen nichts zu tun habe, da es sich um völlig voneinander unabhängige Deichabschnitte und Sachverhalte handele, denn das Aufstellen eines Verkehrsschildes als verkehrsrechtliche Anordnung sei etwas völlig anderes als eine straßenrechtliche Widmung.
„Außerdem“, so Görtz, „ist zu betonen, dass die Stadtverwaltung bei der verkehrsrechtlichen Anordnung für die Straße Rheindamm gegen keine mit dem Deichverband Xanten- Kleve getroffene Vereinbarung verstoßen hat“.
Seines Erachtens dränge sich der Verdacht auf, dass diese Begründung lediglich vorgeschoben wurde, da die Nutzung des Deichkronenweges durch Fußgänger und Radfahrer von Beginn an nicht erwünscht war.
Bernhard Schlüß vom Deichverband Xanten- Kleve bezeichnet den angeblichen Grund der Verweigerung, die Ausweisung des Deiches in Vynen als Fahrradstraße, allerdings als reine Spekulation. „Letztendlich“, so Schlüß, „wurde mit der Ablehnung lediglich ein Grundsatzbeschluss des Deichstuhls aus dem Jahre 2013, keine Deichwege mehr zu widmen, umgesetzt“. Gleichwohl hält er allerdings für möglich, „dass dies bei dem einen oder anderen Mitglied bei der Abstimmung in dessen Entscheidung mit eingeflossen sein mag.“
Ferner betont er, die Stadt Xanten habe seinerzeit die öffentliche Nutzung des besagten Abschnitts in Obermörmter nicht beantragt, da diese von ihr nicht gewünscht gewesen sei, obwohl die Bezirksregierung in ihrem Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2003 das weitere Teilstück von Haus Grindt bis Mitte Xantener Nordsee ausdrücklich als Radweg bestimmt und die Stadt Xanten dem auch zugestimmt habe.
Für kurze Zeit sei die Deichkrone in diesem Abschnitt auch öffentlich nutzbar gewesen, bis ein Anwohner geklagt und das Verwaltungsgericht verlauten lassen habe, es tendiere bei einer Entscheidung dahingehend, die nachträgliche Legalisierung der Nutzung des Deichweges durch die Bezirksregierung als nicht rechtskonform anzusehen. Daraufhin habe die Stadt Xanten einer Zurücknahme der ergänzenden Planfeststellung zugestimmt. „Der Deichverband“, bedauert Schlüß, „hätte das Verfahren gerne zusammen mit der Stadt Xanten weiterverfolgt“. Heute sei der Deich zwischen Haus Grindt und Xantener Nordsee allerdings wieder nutzbar, ergänzt der Geschäftsführer.
Nach seiner Darstellung, sei der Deichstuhl durchaus weiter gesprächsbereit, sobald die Stadt Xanten mit neuen Aspekten und Vorschlägen an ihn herantreten würde.
Hoffen wir im Sinne der Xantener und Gäste, dass sich zeitnah doch noch eine Einigung ergibt, denn eines steht fest: Die Leidtragenden dieser Auseinandersetzung sind einmal mehr die Steuer- und Beitragszahler.
Randolf Vastmans
Autor:Randolf Vastmans aus Xanten |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.