Abwassergebühren senken!
Wenn in diesen Tagen die Xantener Bürger den Hebebescheid 2016 für die Steuern und Abgaben erhalten, müssen sie feststellen, dass neben den Müllgebühren auch die Kanalbenutzungsgebühren drastisch angehoben wurden. Wieder einmal müssen die Xantener Steuerzahler tiefer in die Tasche greifen.
Die Jahresrechnungen des Abwasserbereiches der vergangenen Jahre weisen Überschüsse bis zu einer halben Million Euro aus! Im Jahre 2014 sind es immerhin noch 119.378 Euro. Ich bin der Meinung, dass diese Überschüsse gebührenmindert im Abwasserbereich einzusetzen sind. Es kann doch nicht angehen, dass die Bürgerinnen und Bürger immer höhere Abwassergebühren zahlen müssen und auf der anderen Seite im Gebührenhaushalt Gewinne erzielt werden, die dann für andere unzulässige Zwecke eingesetzt werden. Die Gebührenhaushalte sind nach der GHVO kostendeckend abzuschließen. In Klartext bedeutet dies, dass zu viel gezahlte Gebühren zurückzuzahlen sind.
Im Einklang mit dem Bund der Steuerzahler hoffe ich, dass endlich diesem Anliegen Rechnung getragen wird und unsere Bürgerinnen und Bürger zu gerechten Abgaben herangezogen werden
Der Verwaltungsrat des DBX hat die ihm in der Vorlage Nr. DBX 14/61 empfohlene Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren am 02.12.2015 beschlossen. Die vom Verwaltungsrat beschlossene Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren wurde ab 01.01.2016 übernommen und zwar bei der Schmutzwassergebühr von 3,61 €/ m³ auf 3,94 €/m³ bei der Regenwassergrundgebühr von 0,35 €/m³ auf 0,39 €m³ und bei der Regenwasserbenutzungsgebühr von 0,47 €/m³ auf 0,58 €/m³.
Die den Gebührenerhöhungen zu Grunde liegenden Gebührenbedarfsberechnungen weisen neben der zulässigen Darlehensverzinsung, den sonstigen Zinsen und der Abschreibung zusätzlich mit der Bezeichnung „Aufwand ABK Kanalsanierung“ auch die nach meiner Auffassung unzulässigen in 2016 entstehenden Investitionsaufwendungen auf, und zwar
a) bei der Schmutzwasserbeseitigung = 125.000,-- €,
b) bei der Regenwasserbeseitigung ebenfalls = 125.000,-- €,
unzulässige Gesamtausgabe = 250.000,-- €.
Die durch die Gebührenerhöhungen eintretende Mehrbelastung der Xantener Gebührenzahler beläuft sich auf 304.000,-- € oder + 6,7 % (2015 = 4,540 Mio. €, 2016 = 4,844 Mio. €). 250.000,-- € dieser Mehrbelastung entfallen auf die unzulässigen Investitionsausgaben „Kanalsanierungen aufgrund des Abwasserbeseitigungskonzeptes“.
Der vom Dienstleistungsbetrieb der Stadt „autonom“ zu verwaltende Teilbereich „Abwasser“ erzielt in 2016 einen Jahresüberschuss in Höhe von 357.434,-- €.
Wie in den vergangenen Jahren wiederholt sich auch 2016 folgende Aussage des DBX: „Der Jahresüberschuss soll in eine Rücklage eingestellt und zur Finanzierung von Kanalsanierungen verwendet werden Das ist unzulässig und bedarf einer rechtlichen Klärung! Wie vorstehend bereits festgehalten, dürfen die investiven Aufwendungen zur Kanalsanierung gemäß dem Abwasserbeseitigungskonzept bei den Gebührenbedarfsberechnungen die in 2016 entstehenden Betriebskosten nicht angesetzt werden.
Autor:Herbert Dissen aus Xanten |
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