Statt Vergrämung mit Lautsprechern soll jetzt ein Gesamtkonzept erarbeitet werden
Saatkrähen in Xanten: Naturgeschützte Hassobjekte wohnen lieber in der Stadt als auf dem Land!

Saatkrähe | Foto: Archiv

Sie sind laut, vermehrungsfreudig, scheinbar auch nachts aktiv und verdrecken private wie öffentliche Orte mit ihren Ausscheidungen: Saatkrähen! Erneut muss sich die Stadtverwaltung mit diesem Problem beschäftigen.

In einer aktuellen Pressemitteilung steht zu lesen: Mit Hinweis auf die Stadt Soest und das dort laufende Projekt zur Umsiedlung von Saatkrähenmittels Beschallung hatte der Dienstleistungsbetrieb Stadt Xanten (DBX) im Frühjahr 2020 bei der
Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel einen Antrag auf Vergrämung der Saatkrähen aus
dem Stadtkern durch Beschallung gestellt. Inzwischen liegt der Abschlussbericht des Soester
Projektes vor. Dies hatten der DBX, die Stadt und der Kreis Wesel zum Anlass genommen, sich
über den Antrag des DBX noch einmal intensiver auszutauschen und nach einem gangbaren Weg
im Umgang mit den Saatkrähen zu suchen.

In den Presseberichten der zurückliegenden Monate war regelmäßig der vermeintlich große Erfolg
des Umsiedlungsprojektes in Soest propagiert worden. Klaus Horstmann, Fachdienstleiter für den
Bereich Naturschutz, Landwirtschaft, Jagd, Fischerei beim Kreis Wesel, korrigiert diese Aussageund zitiert aus dem Abschlussbericht: „Aufgrund der sehr geringen Reduktion der Nestdichte im
beabsichtigten Wirkradius und keiner erfolgreichen Ansiedlung kann der Versuch nicht als
erfolgreich betrachtet werden.“

Mit den Worten: „Leider hat das nicht geklappt“, fasste er dasernüchternde Ergebnis des Umsiedlungsversuches in Soest zusammen. Dass dabei eine weitere
Zersplitterung der Kolonien mit der Auslösung neuer Störbereiche stattgefunden habe, sei nicht neu
und könne bei Vergrämungsaktionen regelmäßig festgestellt werden. „In Kenntnis dieser Ergebnisse
aus Soest fehlt mir jegliche rechtliche Grundlage, dem Antrag des DBX stattgeben zu können. Nur
eine Vergrämung, die einerseits funktioniert und erfolgversprechend ist und andererseits nicht
maßgeblich in den Saatkrähenbestand eingreift, kann eine artenschutzrechtliche Ausnahme
begründen“, so Horstmann weiter.

Nach Aussage von Niklas Franke, Technischer Dezernent derStadt Xanten, trifft diese Botschaft die Stadt Xanten hart. „Das ist zwar nachvollziehbar, aber damit
kann ich nicht zufrieden sein. Wir hatten die bisherigen Signale aus Soest anders wahrgenommen
und darauf gehofft, hierin auch eine Lösung für die Stadt Xanten gefunden zu haben“, führt Franke
weiter aus. Denn es sei offensichtlich, dass die Saatkrähen lieber in der Stadt als auf dem Land
wohnen wollen. „Das kann ich bestätigen“, so Horstmann und führte weiter aus: „Die Kartier-
Ergebnisse aus den vergangenen Jahren belegen eindeutig, dass sich der Gesamtbestand der
Saatkrähen in Xanten zwar kaum verändert, allerdings der Anteil der Stadtbewohner deutlich
zugenommen hat.“

 
Ungeachtet des Ergebnisses des Soester Projektes erkannten alle Beteiligten die in einzelnen
Bereichen bestehenden außerordentlichen Belastungen für die Xantener Bürger*innen an. Da aber
auf keine bekannte und rechtlich zulässige Standardlösung zurückgegriffen werden kann, schlug
Franke vor zu prüfen, ob für das gesamte Gebiet der Innenstadt Xanten ein Gutachten erarbeitet
werden kann. Hierüber sollten Schwerpunktbereiche identifiziert werden, an denen unter
Zugrundelegung stringenter Kriterien die Belastungen für die Bürger*innen besonders gravierend
sind. Außerdem sollten die Bereiche ermittelt werden, in denen die Saatkrähenkolonien ungestört
bleiben müssen, um den Schutz ihrer Gesamtpopulation gewährleisten zu können. Unter Beachtung
der strengen artenschutzrechtlichen Vorgaben sollte dann für einzelne, klar definierte
Belastungsschwerpunkte eine geeignete und rechtlich zulässige Vergrämungsmaßnahme
entwickelt und aufgezeigt werden, die als Grundlage für einen Antrag auf artenschutzrechtliche
Ausnahmegenehmigung herangezogen werden kann.
Zusammenfassend stellte Franke fest: „Da nach den vorliegenden Erkenntnissen unser Antrag vom
Frühjahr 2020 als aussichtslos anzusehen ist, werden wir diesen zurückziehen und stattdessen
versuchen, auf gutachterlicher Basis eine gangbare Lösung für die Stadt Xanten zu finden.“ Über
eines aber waren sich alle Beteiligten im Klaren: Auch, wenn es gelingen sollte, einzelne
Schwerpunktbereiche zu entschärfen, wird die Stadt Xanten nicht komplett Saatkrähen-frei werden
und auch weiterhin mit den Saatkrähen leben müssen.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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