Baumkappung, Baumkunst, Baumfrevel?

Markteiche, Baumkunst, Baum oder Baumfrevel (Bildmontage)
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Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Xanten (Baumschutzsatzung) ist bis in die Knospenspitzen ein fein und zart gesponnenes Regelwerk. Es könnte durchaus eine Anleitung zum Beschneiden von Bonsai-Pflanzen mit der Nagelschere sein. Umso unverständlich, ja erschreckend ist dagegen die Art und Weise, wie in Xanten die Stadtbäume mit der Motorkettensäge „gepflegt“ werden. So wurden die Markteiche sowie Lindenbäume am Holzweg der Kronen beraubt bzw. durch massive Schnitte der Krone eingekürzt. So verlieren die Bäume ihre wichtigen Funktionen u. a. als Luftfilter, Sauerstofflieferant, Schattenspender oder Lebensraum und Nahrungsquelle für allerlei Kleintiere, insbesondere Vögel. Sie verlieren zudem die arttypische Kronenform und werden niemals mehr die Schönheit eines natürlich gewachsenen Baumes erreichen. Mit diesem Stummelschnitt gleichen sich bald alle Stadtbäume in Xanten, gleich ob Linde, Eiche oder Ahorn und bieten sommers wie winters baumästhetisch einen hässlichen Anblick. Sicherlich, die Stadt hat die formalen Kriterien der „Schutzsatzung“ eingehalten: Wegen des erreichten Stammdurchmessers durfte nicht gefällt werden, die „Pflegearbeiten“ wurde vor Beginn der Brutzeit der Vögel ordnungsgemäß eingestellt. Doch in diesen kahl geschorenen Baumresten würde nicht einmal eine Ameise nisten, geschweige denn, z. B. ein Amselpärchen seine Jungen groß ziehen wollen. Dass die Bürger diese Art der städtischen „Baumpflegekultur“ auf ihren Grundstücken nachahmen, ist mehr und mehr zu beobachten.
Es ist geradezu paradox, dass der Sinn und Zweck der Baumschutzsatzung, insbesondere im **§ 1 aufgezeichnet, formal zwar eingehalten aber praktisch ad absurdum geführt wird. Durch die Kappung der Markteiche wird immerhin verhindert, dass die Vögel die Bänke bekoten, oder der Eichen-Prozessionsspinner bei den Menschen eine gesundheitsgefährdende Raupendermatitis hervorrufen kann. Ein derartiger, sachlicher Grund ist bei den Lindenbäumen nicht gegeben.
Der Anteil der Kommunen mit Baumschutzregelungen ist wegen des gestiegenen Umweltbewusstseins der Bürger rückläufig. Auch in Xanten könnte diese bevormundende und in die Eigentumsrechte eingreifende Satzung abgeschafft werden. Nur, wer schützt die Bürger dann vor den baumschädlichen „Pflegeeingriffen“ durch die Stadt?

*Die Krone der Markteiche wurde nicht gekappt, nur fototechnisch zur Veranschaulichung des Problems verfremdet.
**Baumschutzsatzung, § 1, Auszug:
…Schutz des Baumbestandes (Bäume) zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, .., Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas, Erhaltung einer artenreiches Baumbestandes, Erhaltung des Lebensraumes der Tierwelt…

Autor:

Udo Watzdorf aus Xanten

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