Neuer Rettungsdienstbedarfsplan ruft Protest hervor
Landrat zeigt zwei weitere unbefriedigende Lösungswege auf
Was ist ein Menschenleben wert? Das ist die Frage, die sich nicht nur die SPD Kreistags-
Fraktion des Kreises Wesel, sondern auch Parteien und Organisationen der Kommunen Rheinberg und Xanten stellen. Nach dem neu aufgestellten Rettungsdienstbedarfsplan (RDBP) sollen, laut Empfehlung eines vom Kreis Wesel in Auftrag gegebenen Gutachtens, die Notarztstandorte Rheinberg und Xanten während der Nachtstunden in Alpen zentralisiert werden.
Dieser Plan stößt in den betroffenen Kommunen Rheinberg und Xanten auf erheblichen Widerstand, der aus einem breiten Unverständnis für die materielle Bewertung der Standorte resultiert.
Krankenkassen lehnen Übernahme der Mehrkosten ab
Die Krankenkassen hatten als Kostenträger bei ihrer Zustimmung zum Rettungsdienstbedarfsplan (RDBP) zum Ausdruck gebracht, dass die Kosten für die Beibehaltung beider Standorte künftig nicht mehr als Kosten des Rettungsdienstes geltend gemacht werden können.
Bereits im Jahr 2018 gab es deshalb erste Überlegungen zur nächtlichen Zentralisierung der beiden Notarztstandorte, worauf sich erster Widerstand regte. In einer Analyse der erfolgten Einsätze des Xantener Notarztes zeigte sich, dass dieser innerhalb dieses Jahres in 40 Einsätzen vor dem Rettungswagen an der Einsatzstelle eingetroffen war. Den Einwand des Kreises, der Arzt habe in 80 % der Fälle wieder abrücken können, ohne zum Einsatz gekommen zu sein, bezeichnete Bürgermeister Thomas Görtz seinerzeit als hanebüchen.
„Ob der Notarzt wieder abrücken kann“, so Görtz seinerzeit, „kann er ja erst vor Ort entscheiden“.
Auch Michael Derksen, Geschäftsführer des St. Josef Hospitals Xanten, dem des Notarztes, sah bereits damals eine erhebliche Verschlechterung in der notfallmedizinischen Versorgung. „Wir sprechen hierbei nicht fürs Krankenhaus, sondern für die Menschen in der Region, denn diese haben eine adäquate Notarztversorgung verdient“.
Zahlen aus dem Corona Jahr 2020
Die entsprechenden Zahlen aus dem nun erstellten Gutachten resultieren aus dem Corona Jahr 2020. „Es gehört schon eine gewisse Dreistigkeit dazu“, empört sich darüber die gesundheitspolitische Sprecherin und SPD Kreistagsmitglied aus Moers, Dörthe Krüger, „ausgerechnet Einsatzzahlen aus dem ersten Corona Jahr heranzuziehen und als repräsentativ zu deklarieren“. Dies begründet sie damit, dass es 2020 Corona bedingt wesentlich weniger Unfälle gegeben haben dürfte.
Ebenso wehrt sich der Sozialverband gegen die Pläne der Kreisverwaltung. Schon jetzt könnten Bürgerinnen und Bürger in den Randlagen und zentrumsfernen Stadtteilen wohnten, nicht immer innerhalb von 15 Minuten erreicht werden. Bei einer Verlegung des Xantener Notarztstandortes nach Alpen könne nur etwa ein Drittel des Xantener Stadtgebietes innerhalb dieser Frist erreicht werden, was völlig indiskutabel sei.
Die Vergleichszahlen aus 2020 hält auch der VDK Vorsitzende Volkr Markus für nicht aussagekräftig. “Seit März 2020 finden in der Region keinerlei Veranstaltungen statt, Museen haben geschlossen und es gibt keine nennenswerte Zahl an Übernachtungsgästen“, so Markus, „und trotzdem werden die Zahlen aus diesem Zeitraum zur Bewertung der Situation herangezogen“.
Vorwurf an Landrat Ingo Brohl
Auch Landrat Ingo Brohl werfen SPD und VdK vor, sich nicht an sein Versprechen aus dem Wahlkampf 2020, sich für die Beibehaltung der Standorte einzusetzen, zu halten.
Dieser betont allerdings, er habe den Erhalt der Standorte auch während der Nachstunden im Blick und sei mit seinen weiteren skizzierten Optionen in der Kenntnisnahmevorlage, Drucksache 437/X über den ursprünglichen Auftrag an die Verwaltung hinausgegangen.
Alle drei Vorschläge, inklusive der Zusammenlegung der Standorte in der Gemeinde Alpen, erfüllten die erforderlichen Qualitätsstandards und stellten einen funktionierenden Rettungsdienst für die linksrheinische Bevölkerung sicher.
Die beiden Alternativlösungen beinhalten zum einen die Beibehaltung beider Standorte und die Finanzierung der Mehrkosten in Höhe von etwa 250000 Euro jährlich aus der Kreisvorlage, zum zweiten die Kostenübernahme durch die beiden Kommunen.
In der genannten Drucksache 437/X ist außerdem die Rede davon, dass zwischenzeitlich mit den Städten Moers und Wesel weitere Detailmaßnahmen bei der Umsetzung des RDBP besprochen worden seien.
Keine Beteiligung der betroffenen Kommunen
Ihrer Verwunderung hierüber verleihen die Bürgermeister Görtz (Xanten) und Heyde (Rheinberg) in einem offenen Brief an den Landrat Ausdruck. Sie fragen sich, warum das nicht mit ihren Kommunen geschehen sei. Weder sie, noch die von den Änderungen betroffenen Gemeinden Alpen und Sonsbeck seien informiert oder zu Rate gezogen worden.
Es gehe hier schließlich um die medizinische Versorgung in einem ländlichen Raum, die ohnehin in den letzten Jahren zunehmend reduziert worden sei.
Zudem fragen sich beide, worum es bei der Aufstellung des Bedarfsplans und der zugrundeliegenden Daseinsfürsorgepflicht gehe, um Wirtschaftlichkeit oder die Rettung von Menschenleben und ab wann diese unwirtschaftlich werde.
Auch, dass eine Äußerung der Krankenkassen, die Kosten nicht mehr übernehmen zu wollen, für solche Maßnahmen ausreiche, bezweifeln beide Bürgermeister in ihrem Brief.
Des Weiteren sei die Rechtmäßigkeit einer Kostenumlage auf die beiden Städte Rheinberg und Xanten fragwürdig, denn diese versorgten schließlich auch Alpen und Rheinberg.
Bruch mit dem Solidarprinzip?
Dabei könnte es sich um einen Bruch mit dem Solidarprinzip bei Kreisaufgaben handeln, denn beide beteiligten sich ja auch an den Kosten des Kreisbauamtes, obwohl sie selber Bauämter unterhielten.
„Wer legt denn überhaupt welche Kriterien bei der Beurteilung an?“, fragen sich beide.
In einem weiteren offenen Brief drückten am Montag der ärztliche Direktor des St. Josef Hospitals, Dr. med. Olaf Nosseir sowie Dr. Uwe Jansen, Stützpunktleiter für den Rettungsdienst, ihr Bedauern über die Befürwortung der Umstrukturierung durch die ärztliche Leitung des Rettungsdienstes aus. „Wo bleibt hier der Hippokratische Eid und wie viel Wirtschaftlichkeit ist ein Menschenleben wert“, fragen sie sich.
Bleibt abzuwarten, wie der Kreis Wesel die aus dem Rettungsgesetz NRW entstehende „Verpflichtung zur Sicherstellung der bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports“ fortan interpretieren wird.
Randolf Vastmans
Autor:Randolf Vastmans aus Xanten |
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