Kadaverplätze mit Sammelbehältern sind in Mastbetrieben Pflicht
von Christel und Hans-Martin Scheibner
In Mastbetrieben ist es Pflicht, Behälter auf extra ausgewiesenen Sammelplätzen für verendete Tiere wie Geflügel, Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen sowie Totgeburten bereitzuhalten. Das können Container sein, aber auch in den Boden eingelassene Sammelbehälter. Für kleinere Betriebe kann es sinnvoll sein, das verendete Tier an einem leicht zu reinigenden Platz mit einer wie in den Niederlanden üblichen gerundeten Kunststoffhaube abzudecken. Auf keinen Fall dürfen kleine Nager, Fliegen sowie andere Insekten, Vögel, Katzen, Hunde etc. die Möglichkeit haben, an die Tiere zu gelangen. Die Stelle, an welcher die Behälter sich befinden, sollte groß genug, schattig und so angelegt sein, daß die verendeten Tiere ohne Befahren des "Betriebsgeländes" abgeholt werden können. Der Behälter muß leicht zu reinigen und zu desinfizieren und mit einem Auffangbehälter für die Reinigungsflüssigkeit versehen sein und wenn möglich, eine Ableitung zum Güllekanal haben.
Die verendeten Tiere müssen aus Hygienegründen unverzüglich aus dem Stall oder von der Weide entfernt und zum Sammelplatz gebracht werden. Normalerweise werden größere Tiere wie z.B. Schweine sofort abgeholt. Ist dies in anderen Fällen nicht so, muß"das Material" gekühlt bzw. eingefroren werden.
Auf meinem Foto vom 31.08.2011 ist eine Edelstahlwanne mit dicht schließender Abdeckung zu sehen, welche der Betreiber der Schweinemast in das Erdreich eingelassen hat. So wird der Behälter auf natürliche Weise gekühlt. Der Platz ist beschattet, wie das Gesetz es vorschreibt.
Das Veterinärsamt überwacht die sachgemäße Lagerung und Entsorgung von Kadavern.
Autor:Hans-Martin Scheibner aus Xanten |
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