Geflügelpest
Stallpflicht in Teilen von Witten und Herdecke
In einem Tierbestand in Dortmund wurde die hochansteckende Geflügelpest nachgewiesen. Dies hat auch Folgen für Geflügelhalter in Witten und Herdecke. Teile dieser Städte liegen in einem zehn Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb und damit in der so genannten Überwachungszone. Dort gilt laut einer am Freitag, 28. Januar, veröffentlichten Verfügung des Veterinäramtes des Ennepe-Ruhr-Kreises jetzt eine Aufstallpflicht für Geflügel.
Betroffen davon sind konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie private Hausgeflügel-Bestände. Dort müssen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen aus den Ausläufen genommen werden.
Alternativ zum geschlossenen Stall können die Tiere in Volieren untergebracht werden. Diese müssen aber so gesichert sein, dass von oben keine Einträge von Vogelkot möglich sind und Wildvögel nicht eindringen können. Auch das Futter muss vor Kontakt zu Wildvögeln geschützt sein und Tränken dürfen nicht mit Wildgewässern verbunden sein.
Weitere Vorgaben: An den Ein- und Ausgängen der Stallungen sind Schuhe und Hände zu desinfizieren. Die Ställe dürfen nur mit betriebseigener Kleidung betreten werden und Besucherkontakt ist zu vermeiden beziehungsweise aufzuzeichnen. Erhöhte Verluste und Leistungsrückgänge sind dem Veterinäramt unverzüglich zu melden.
Angesichts der Ausbreitung der Geflügelpest H5N1 in Nordrhein-Westfalen sollten Geflügelhalter im Ennepe-Ruhr-Kreis, die ihre Tiere bislang nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet haben, dies unverzüglich beim Veterinäramt nachzuholen.
Die Verfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest des Ennepe-Ruhr-Kreises findet sich online auf der Homepage des Kreises im Bereich "Verwaltung" unter dem Punkt "Amtliche Bekanntmachungen". Teil der Verfügung ist eine Karte, auf der erkennbar ist, welche Teile von Witten und Herdecke betroffen sind. Ansprechpartner für Rückfragen sind während der Dienstzeiten der Kreisverwaltung Dr. Bettina Buck (Ruf 02336/93 2406) und Jörg Trestik (Ruf 02336/93 2410), E-Mail: vet.amt@en-kreis.de.
Stichwort: Geflügelpest
Nachdem die Vogelgrippe in Europa zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 bei Wildvögeln ihren Höhepunkt hatte und sich aktuell wieder Berichte über das Sterben von Wildvögeln in großer Zahl aus dem europäischen Ausland häufen, ist der Erreger inzwischen auch in den nordrheinwestfälischen Hausgeflügelbeständen angekommen. Betroffen waren vor allem Kreise in Ostwestfalen, aber auch im übrigen Westfalen und am Niederrhein.
Autor:Florian Peters aus Witten |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.