Praxistipps für private Kaminbesitzer
Das LANUV sagt wie's geht: Richtig heizen mit Holz schont Umwelt, Gesundheit und Ressourcen
Holz wird als Brennstoff immer beliebter. "Viele entscheiden sich in der aktuellen Knappheit fossiler Brennstoffe bewusst für die Alternative Holz" - so lautet die Einschätzung des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV). Mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz könne fossile Brennstoffe eingespart und der Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen gemindert werden.
Dennoch belasten die Schadstoffe insbesondere aus händisch mit Holz beschickten Öfen und Kaminen die Atemluft in unseren Städten. Das betrifft besonders den Feinstaub. In NRW gelangen etwa 2.300 Tonnen Feinstaub pro Jahr aus Feststoffheizungen und -öfen in die Luft. Daran haben mit Scheitholz handbeschickte Einzelöfen maßgeblichen Anteil. Insbesondere bei unsachgemäßem Betrieb der Holzöfen entstehen auch vermehrt unerwünschte Stoffe wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Krebs erzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe im Ofenabgas.
Grenzen für Schadstoffausstoß
Für moderne Scheitholz befeuerte Einzelöfen, die seit dem 01.01.2015 errichtet wurden, gelten gemäß Typprüfung für den Schadstoffausstoß Obergrenzen von 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas, die der Hersteller vor dem Inverkehrbringen entsprechend deklarieren muss. Darüber hinaus können viele ältere Modelle nachgerüstet werden, um die Schadstoffobergrenzen der geltenden Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung wieder einhalten zu können. Mit einem Herstellernachweis oder einer Vor-Ort-Messung kann die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt werden, sodass der Ofen weiter betrieben werden kann. Öfen, die nicht mehr nachgerüstet werden können, müssen zu bestimmten Stichtagen stillgelegt werden. Anlagen, auf deren Typenschild ein Zulassungsdatum vor dem 01.01.1995 verzeichnet ist, dürfen ohne Nachrüstung seit dem 01.01.2021 nicht mehr betrieben werden.
Zu Beginn der Heizperiode sollte unbedingt geprüft werden, ob der Schornstein und das Rauchrohr des Ofens frei sind. Wenn der Kamin länger nicht benutzt wurde, könnte sich beispielsweise ein Vogelnest darin befinden. Wenn Abgase nicht ungehindert durch den Schornstein abziehen können, dringen sie in den Wohnraum ein und können schwere Vergiftungen verursachen. Auch die Dichtungen des Ofens müssen deshalb überprüft werden. Die Auskleidung des Feuerraums darf nicht beschädigt sein, damit es nicht zu Überhitzungen kommt.
Nur trockenes Holz!
Wenn die Feuerstätte sauber und intakt ist, kommt es darauf an, sie korrekt entsprechend der Bedienungsanleitung zu betreiben. Dazu wird ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verwendet. Unter ausreichender Luftzufuhr wird das Holz von oben angezündet. So ist das Feuer nach kurzer Zeit rauchfrei. Brennt der Ofen optimal, entstehen weniger Schadstoffe.
Die Verknappung und Verteuerung von Holz mag dazu verleiten, auf andere brennbare Stoffe zurückzugreifen. Dies stellt jedoch einen Verstoß gegen die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung dar, die nur die Verbrennung der in der Verordnung genannten Brennstoffe in jeweils dafür geeigneten Feuerungsanlagen zulässt. So dürfen z.B. keinesfalls feuchtes oder behandeltes (imprägniertes, lasiertes, lackiertes, beschichtetes) Holz, Holzfaser- oder Pressplatten sowie fossile Brennstoffe in Holzfeuerungsanlagen verbrannt werden. Auch Papierbriketts oder die Verbrennung von Altpapier sind nicht erlaubt. Die Verbrennung von Abfall, wie zum Beispiel Hausmüll, setzt gesundheitsgefährdende Gase frei und ist darüber hinaus verboten. Außerdem können Schäden an den Schamotte- und Metallteilen des Kaminofens sowie am Schornstein entstehen.
Hohe Bußgelder
„Private Müllverbrennung“ ist nicht erlaubt und darüber hinaus gesundheitsschädlich. Sie verursacht eine enorme Geruchsbelästigung, die häufig zu berechtigten Nachbarschaftsbeschwerden führt. Bei der Verbrennung unzulässiger Stoffe handelt es sich um einen Verstoß, der auch als solcher geahndet und mit hohen Bußgeldern mit bis zu 1.500 Euro je Fall bestraft wird.
Auch das Wetter spielt eine Rolle. In den Wintermonaten kommt es häufiger zu austauscharmen Wetterlagen. Bei diesen – so genannten Inversionswetterlagen – befindet sich über der kalten Luft in Bodennähe eine wärmere Luftschicht in der Höhe. Das verhindert eine gute Luftdurchmischung. Die Schadstoffe, die in Bodennähe entstehen, reichern sich an und sorgen für hohe Konzentrationen. Vor allem in Städten tragen verkehrsbedingte Emissionen, aber auch Feuerungsanlagen zur Schadstoffbelastung bei. Das LANUV empfiehlt deshalb, an solchen Tagen aus Gründen der Luftreinhaltung wenn möglich auf das zusätzliche Heizen mit Holz ganz zu verzichten.
Es ist aufgrund der Energiekrise davon auszugehen, dass im bevorstehenden Winter mehr Einzelraumfeuerungsanlagen betrieben werden als in den vorhergehenden Jahren. Wichtig ist, dass der Kamin, vor der Inbetriebnahme fachkundig überprüft wird. Der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren von Schornsteinbränden hin. Schornsteinbrände sind sehr gefährlich, denn durch Funkenflug und Wärmestrahlung besteht die Gefahr der Brandausbreitung. So können z. B. Funken durch Undichtigkeiten der Dachhaut den Dachstuhl in Brand setzen. Durch die Wärmeentwicklung kann der Schornstein einstürzen und das Rauchrohr durch Ausglühen zerstört werden. Die Wärmestrahlung kann Möbel in der Nähe des Schornsteines entzünden.
Gase und Dämpfe
Eine weitere Gefahr liegt in der Quellfähigkeit: Da Ruß sehr stark aufquellen kann, besteht die Gefahr, dass der Schornstein die heißen Gase und Dämpfe nicht mehr ungehindert abführen kann. Dann können die Abgase durch Reinigungsklappen oder durch die Feuerstätte austreten. Schlimmstenfalls wird der gesamte Schornstein zerstört, wodurch sich das Feuer weiter ausbreiten kann. Ein Rußbrand im Schornstein kann in der Regel nicht gelöscht werden. Deshalb ist es so wichtig, dass eine Fachkraft des Schornsteinfegerhandwerks den Kamin vor der Inbetriebnahmen prüft und freigibt.
Infos vom Schornsteinfeger
Wenn der Schornsteinfeger ins Haus kommt, bringt er immer wieder Rat und Informationen mit. Es geht um die Sicherheit der Feuerstätten, aber auch um den umweltschonenden Betrieb. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks haben deshalb gemeinsam eine Broschüre herausgegeben, in der alle wichtigen Informationen rund um das Thema Holzfeuerung leicht verständlich dargestellt werden. Verschiedene Ofentypen, ihre unterschiedlichen Funktionsweisen sowie geeignete und nicht zulässige Brennstoffe werden beschrieben und natürlich geht es um die richtige Handhabung, die letztlich über den sicheren und sauberen Betrieb entscheidet. Hier wird auch erklärt, was Sie tun können, wenn Ihr Kamin oder Ofen nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Download der Broschüre: Bitte HIER klicken!
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Über LANUV: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ist als Landesoberbehörde in den Fachgebieten Naturschutz, technischer Umweltschutz für Wasser, Boden und Luft sowie Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit tätig.
Mehr: lanuv.nrw.de; Folgen Sie @lanuvnrw auf Twitter®!
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Über das Schornsteinfegerwesen im Kreis Wesel
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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