Blinde Blinker im Straßenverkehr
Ich frage mich, ob das Blinken im Straßenverkehr zwischenzeitlich verboten worden ist. Gemeint ist das Rechtsblinken oder das Linksblinken mit dem vom Autohersteller eingebauten Blinker. Darf das Ausfahren aus dem Kreisverkehr auch nicht mehr angezeigt werden?
Diese Gesetzesänderung habe ich leider nicht mitbekommen. Die Blinkernutzung hat man mir in der Fahrschule 1976 eingebläut. Heute bin ich etwas irritiert.
Auch andere Verkehrsteilnehmer sind bestimmt irritiert, weil man oft nicht weiß, fährt er jetzt rechts oder links ab, oder fährt er doch geradeaus.
Im Neuen Jahr wünsche ich mir mehr Verkehrsteilnehmer, die auch wissen, wofür der Blinker eigentlich eingebaut worden ist
Autor:Wolfgang van Lier aus Weeze |
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