Osterfeuer ab 1. März anmelden
Das Ordnungsamt der Stadt Waltrop informiert: Die Anträge auf Genehmigung eines Osterfeuers einschließlich der Sicherheitshinweise können ab dem 1. März im Internet unter www.waltrop.de unter dem Stichwort „Brauchtumsfeuer“ heruntergeladen werden. Die Antragsvordrucke gibt es ab dem 1. März auch im Rathaus, Bürgerbüro und Ordnungsamt. Anträge stellen können Vereine, Glaubensgemeinschaften und Organisationen. Private Osterfeuer dürfen nur von sogenannten gewachsenen Nachbarschaften im Außenbereich veranstaltet werden, d.h. dass diese privaten Gemeinschaften bereits in den vergangenen Jahren regelmäßig ein Osterfeuer durchgeführt bzw. beantragt haben müssen. Die Anzahl der Osterfeuer ist auf maximal 50 Stück begrenzt. Es gilt die Reihenfolge der schriftlichen Antragseingänge.
Autor:Lokalkompass Waltrop aus Waltrop |
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