Elternunterhalt - Was muss ich wissen?
„Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren“, heißt es in § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Ein Urteil, das bei Betroffenen viele Fragen aufwirft.
„Denn nicht nur Eltern müssen für den angemessenen Lebensunterhalt ihrer Nachkommen sorgen, auch die Kinder sind gesetzlich gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig“, informiert Monika Sinder vom Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) Datteln.
Um einen grundsätzlichen Überblick zu erhalten, bietet der Betreuungsverein des SkF in Datteln, Oer-Erkenschwick und Waltrop drei Informationsveranstaltungen an, bei denen folgende Fragen beantwortet werden: Wie hoch ist der Unterhalt, den Kinder an das Kreissozialamt oder an ihre Eltern bezahlen müssen? Wie wird dieser Elternunterhalt berechnet? Welcher Unterhalt ist vorrangig zu berücksichtigen: gegenüber den Kindern oder den Eltern? Auf welchen Selbstbehalt hat man Anspruch? Was hat es mit dem Schonvermögen auf sich? Wie ist die Lage, wenn auf dem eigenen Haus eine Hypothek lastet, die monatlich getilgt werden muss? Fragen, über Fragen, die der Referent, Rechtsanwalt und Notar Volker E. Thorbrügge aus Datteln, beantworten wird.
Die Informationsveranstaltungen finden an folgenden Terminen statt: Mittwoch, 11. Mai, 19 Uhr, Gesundheitsamt Oer-Erkenschwick, Ludwigstraße 6; Mittwoch, 18. Mai, 19 Uhr, Kirchstraße 29 in Datteln; Mittwoch, 25. Mai, 19 Uhr, Franziskushaus Waltrop, Dorfmüllerstraße 8.
Weitere Informationen bekommen Interessierte bei Monika Sinder, Tel. 02363/38752-12, Daniela Burger, Tel. 02363/ 38752-11, und Christel Agatz, Tel. 02309/71317.
Autor:Petra Pospiech aus Recklinghausen |
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